PresseKat - Mit der Legal Tech App „RechtSmart“ sein Recht selbst in die Hand nehmen

Mit der Legal Tech App „RechtSmart“ sein Recht selbst in die Hand nehmen

ID: 1464508

RechtSmart ist eine neue Legal Tech Anwendung, die Verbrauchern die Möglichkeit bietet, ausgewählte Rechtsthemen (sogenannte Fälle) ohne eine anwaltliche Rechtsberatung selber und mit wenigen Schritten zu verfolgen.
Mit dem ersten jetzt veröffentlichten Fall "Datenauskunft" können ohne juristische Vorkenntnisse, juristisch geprüfte Auskunftsansprüche zu gespeicherten Daten an Unternehmen und Behörden aus 11 Kategorien (z.B. Auskunfteien/Schufa, Adresshändler, Behörden, Banken, Versicherungen, E-Commerce Unternehmen, etc.) selber in wenigen Minuten verschickt werden.
Neue Fälle von Arbeits- und Familienrecht über Mietrecht bis hin zum Vertragsrecht werden in regelmäßigen Abständen hinzugefügt.

(firmenpresse) - Mit dem ersten jetzt veröffentlichten Fall „Datenauskunft“ wurden von RechtSmart die zwei Entwicklungsideen verfolgt: Zum einen sollte ein vereinfachtes und mit wenigen Klicks bedienbares Instrument geschaffen werden, das dem oftmals überforderten Verbraucher ermöglicht, den gesetzlich geregelten Anspruch auf Selbstauskunft nachhaltig und gegenüber einer Vielzahl von Firmen eigenständig zu verfolgen. Die beiden Unternehmer stellen hierzu fest, dass bisher Verbraucher viel zu selten ihre Ansprüche auf Auskunft verfolgen, obwohl diese ein vom Gesetzgeber gewolltes und wichtiges Instrument sind, um die eigene Datenidentität zu bewahren und Datenschutzverletzungen aufzuspüren.
Zum anderen wollten Dr. Simon Woldeab & Ingo Gravel mit dieser Lösung dem gesteigerten Verbraucherinteresse an mobilen Lösungen in Form von Apps gerecht werden und es dem Anwender so ermöglichen, situativ in wenigen Schritten, beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit, juristisch geprüfte Auskunftsschreiben zu generieren. Dazu wurde die leicht bedienbare App RechtSmart geschaffen.

Die Vielzahl von Anwendungsfällen erfasst zum Beispiel die Abfrage von Scoringdaten oder die Prüfung, ob längst zu löschende Daten unternehmerseitig nach wie vor gespeichert oder weitergeleitet werden. Die beiden Firmeninhaber betonen hier die Risiken von praktisch auftretenden Nachteilen für Verbraucher durch fehlerhaft oder unberechtigt gespeicherte Daten. Oft führt bereits eine Auskunftsanfrage durch Verbraucher dazu, dass Unternehmen den eigenen Datenbestand genauer überprüfen und ggfs. korrigieren oder sogar löschen. Über die App können aus der Datenbank von RechtSmart aus 11 Kategorien (z.B. Auskunfteien, Adresshändler, Behörden, Banken, Versicherungen, E-Commerce, etc.) über 3200 Adressaten direkt ausgewählt und angeschrieben werde, wenn man nicht selber einen eigenen Adressaten anlegen möchte.

RechtSmart, mit dem Fokus auf Legal Tech Anwendungen, wurde mit dem Fall Datenauskunft im Januar 2017 gelauncht und ist sowohl für das Betriebssystem IOS als auch für Android Geräte zum Download abrufbar. Neue Fälle werden in regelmäßigen Abständen hinzugefügt.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

SMADVO GbR, wird vertreten durch Dr. Simon Woldeab und Ingo Gravel LL.M. und bietet Dienstleistungen im Bereich LegalTech an. Herr Dr. Woldeab (Studium Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Berlin, San Francisco State University, Universität Hamburg) berät im Rahmen seiner Beratertätigkeit eine Vielzahl von Unternehmen im Bereich Digitale Transformation und Disruptive Innovation auf der einen Seite sowie Multichannel und Digitales Marketing auf der anderen Seite. Ingo Gravel LL.M. (Studium in Münster, Athen und Mainz) beschäftigt sich beruflich als Fachanwalt mit allen Nuancen des Medien-, IT- und Datenschutzrechts.



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vertreten durch Dr. Simon Woldeab und Ingo Gravel LL.M.
Mühlenkamp 41, 22303 Hamburg
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Bereitgestellt von Benutzer: smadvo
Datum: 07.03.2017 - 15:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1464508
Anzahl Zeichen: 2894

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Simon Woldeab
Stadt:

Hamburg


Telefon: 01725708852

Kategorie:

Apps


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.03.2017

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