(ots) - Die CLARIUS.LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
mit Sitz in Hamburg kommentiert das neue Urteil des europäischen
Gerichtshofes zu den 0180er Rufnummern. Der EuGH hat am 02. März 2017
entschieden, dass die Kosten für einen Anruf beim Kundendienst von
Unternehmen nicht höher sein dürfen als es bei Telefonaten von
üblichen Festnetz- oder Mobilfunknummern der Fall ist. Die
sogenannten 0180-Nummern können den Verbraucher in Deutschland bis zu
14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz kosten.
Die Nummern werden beispielsweise von Unternehmen für Kundenanfragen
bei ihren Hotlines genutzt.
Verbraucher müssen nach dem Urteil die höheren Entgelte für
0180-Verbindungen aber nicht mehr zahlen, also zum Beispiel in
Fällen, in denen sie telefonisch Gewährleistungsrechte geltend
machen. Clarius.Legal weist darauf hin, dass es unter anderem für den
Kundendienst in der Praxis auch zu Schwierigkeiten führen könnte,
Verbraucherentgelte bei der Abrechnung von 0180-Nummern zu erhalten.
Fazit: die Firmen laufen Gefahr auf ihren Kosten sitzen zu bleiben.
Dr. Ernst Georg Berger, Geschäftsführer von CLARIUS.LEGAL, fasst
zusammen: "Das Urteil hat neben verschiedenen Branchen unter anderem
Folgen für Telekommunikations-Anbieter und deren Unternehmenskunden.
Letztere müssen ihre Kundenservicerufnummern überprüfen und
gegebenenfalls ihre Verträge mit den TK-Anbietern anpassen. Auch für
TK-Anbieter ist es ratsam, die Verträge mit Unternehmen, für die sie
Kundenservicerufnummern anbieten, anzupassen."
Betroffenen Unternehmen rät er: "Die Unternehmen müssen sich
Gedanken machen, wie sie ihren Kunden Servicerufnummern zum
gewöhnlichen Tarif zur Verfügung stellen. Das ist vor allem dann
relevant, wenn Kunden sich an den Customer Service wenden, um zum
Beispiel Gewährleistungsrechte geltend zu machen."
Zeitgleich empfiehlt Clarius.Legal den Firmen nicht lange zu
warten, bis Abmahnungen kommen, sondern zielgerichtet zu agieren.
Für die Ausrichtung des Kundendienstes bedeutet es, dass ab
sofort die Kunden über Alternativen beim Customer Service aufgeklärt
werden sollten. Empfehlenswert sind zeitnahe Informationsschreiben,
die sofort ausgesendet werden oder beim Rechnungslauf über die
Kontaktmöglichkeiten zum Kundenservice zu informieren.
Zeitgleich geht es darum zu handeln und die
Kundeninformationssysteme auf Rechtsunsicherheiten zu prüfen
beziehungsweise die kostenpflichtige Hotline auf den Prüfstand zu
stellen.
Ãœber CLARIUS.LEGAL
Die Anwaltskanzlei CLARIUS.LEGAL mit Sitz in Hamburg steht für
eine neue Generation der Rechtsberatung. CLARIUS.LEGAL wurde 2015 von
Rechtsanwalt Dr. Ernst Georg Berger gegründet. Mit dem Konzept des
Legal Outsourcing hat die Kanzlei den Markt für Rechtsberatung in
Deutschland erneuert. Zum Portfolio des Anwalt Start-ups gehören
nationales und internationales Legal-Outsourcing sowie Legal Managed
Services. CLARIUS.LEGAL verbindet die Rechtsanwaltsdienstleistung mit
flexiblem Inhouse-Support. So kann von der klassischen anwaltlichen
Einzelfallberatung oder Prozessvertretung bis zum dauerhaften
Outsourcing der Rechtsabteilung eine umfassende Spannweite
juristischer Dienstleistungen realisiert werden. Die thematischen
Kernbereiche liegen in den Sektoren Telekommunikation, IT, Medien und
Energie, einschließlich der Regulierung, sowie im Wettbewerbs- und
Datenschutzrecht.
Infos: http://clarius.legal
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