PresseKat - Abgeltungssteuer auf dem Prüfstand - Ist bald Schluss mit 25 Prozent auf alles? (AUDIO)

Abgeltungssteuer auf dem Prüfstand - Ist bald Schluss mit 25 Prozent auf alles? (AUDIO)

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(ots) -
Anmoderationsvorschlag:

Deutschland im Jahr 2009: Mit den markigen Worten "Besser 25
Prozent von X als 42 Prozent von nix" führte der damalige
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück von der SPD die sogenannte
Abgeltungssteuer ein. Seitdem werden alle Kapitalerträge auf
Kursgewinne, Zinsen und Dividenden pauschal mit 25 Prozent besteuert.
Die Politik plant aber jetzt die Rolle rückwärts. Die
Abgeltungssteuer soll wieder abgeschafft werden. Helke Michael
berichtet.

Sprecherin: Die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer hat sich auf
jeden Fall bewährt, sagt der Steuerrechts-Experte Dr. Heinz-Jürgen
Tischbein vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken:

O-Ton 1 (Dr. Heinz-Jürgen Tischbein, 0:25 Min.): "Mein Fazit fällt
hier wirklich positiv aus: Seit der Einführung der Abgeltungssteuer
wird die Besteuerung der Kapitalerträge von den Steuerzahlern viel
besser akzeptiert. Das zuvor komplizierte Verfahren wurde deutlich
vereinfacht und der Finanzplatz Deutschland insbesondere im
europäischen Vergleich nachdrücklich gestärkt. Kurzum: Alle Ziele,
die mit der Einführung der Abgeltungssteuer verfolgt wurden, sind aus
heutiger Sicht erreicht worden."

Sprecherin: Deshalb ist für ihn auch nicht nachvollziehbar, dass
einige Politiker die Abgeltungssteuer nun wieder abschaffen wollen.
Sie argumentieren, die Steuer sei ohnehin überflüssig, weil der
inzwischen stattfindende internationale Finanzdatenaustausch eine
Steuerflucht ins Ausland erschwere:

O-Ton 2 (Dr. Heinz-Jürgen Tischbein, 0:23 Min.): "Dem kann ich nur
widersprechen: Ein internationaler Informationsaustausch über
grenzüberschreitende Kapitalerträge und eine nationale
Abgeltungssteuer sind kein Widerspruch. Der dafür notwendige
Informationsaustausch ist derzeit technisch noch gar nicht möglich.




Es wird sicher noch einige Jahre dauern, bis die nationalen
Steuerbehörden in der Lage sind, die erhaltenen Informationen
tatsächlich auszuwerten."

Sprecherin: Auch dass die Abgeltungssteuer aus
Gerechtigkeitsgründen abgeschafft gehöre und ein Privileg der Reichen
sei, ist für den Steuerrechtsexperten nicht nachvollziehbar:

O-Ton 3 (Dr. Heinz-Jürgen Tischbein, 0:40 Min.): "Der einheitliche
Steuersatz von 25 Prozent ist kein Privileg für die Reichen. Schon
deshalb nicht, weil Dividendenerträge bereits vom auszahlenden
Unternehmen mit 30 Prozent versteuert werden. Nur der nach diesem
Steuerabzug verbleibende Gewinn kann tatsächlich ausgeschüttet
werden. Die Dividende wird dann beim Anleger zusätzlich mit 25
Prozent Abgeltungssteuer besteuert. Als BVR sind wir der festen
Ãœberzeugung, dass die Abgeltungssteuer keineswegs 'ausgedient' hat.
Vielmehr ist es so, dass sie unverändert ihren Zweck erfüllt und
deshalb als einfache, transparente und gerechte Besteuerung der
Kapitaleinkünfte beibehalten werden sollte."

Abmoderationsvorschlag:

Weitere Informationen zur Diskussion über das Für und Wider der
Abgeltungssteuer finden Sie auf der Webseite vom Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken unter www.bvr.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio(at)newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Melanie Schmergal (Pressesprecherin)
Bundesverband der Deutschen Volksbanken
und Raiffeisenbanken - BVR
Presse/Kommunikation
Tel.: +49 30 2021-1300
E-Mail: pressestelle(at)bvr.de

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Datum: 08.03.2017 - 09:00 Uhr
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