(ots) - Die Zahnärzteschaft hält ihr Versprechen ein, eine
flächendeckende zahnmedizische Versorgung für Pflegebedürftige und
Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Das geht aus einer
aktuellen Statistik der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)
hervor. Demnach werden immer mehr Kooperationsverträge zwischen
Zahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen geschlossen. Die Zahl
dieser Vereinbarungen stieg zum Stichtag 31. Dezember 2016 bundesweit
auf 3.218 - ein Zuwachs von 610 Verträgen im Vergleich zum Jahr 2015.
"Bei derzeit 13.596 Pflegeheimen in Deutschland ergibt das bereits
eine Abdeckung von etwa 24 Prozent", sagte Dr. Wolfgang Eßer,
Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
"Und auch Einrichtungen, die bislang noch keinen Vertrag
geschlossen haben, können natürlich durch die vorgesehenen
Möglichkeiten der aufsuchenden Betreuung jederzeit eine hochwertige
zahnmedizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Die KZBV empfiehlt
jedoch den Abschluss eines Vertrages zwischen Heim und Zahnarzt, da
die Versorgung dann noch systematischer und nachhaltiger erfolgen
kann". Eßer kündigte zusätzliche Informationsmaßnahmen für
Heimbetreiber und Zahnärzte an, um den Bekanntheitsgrad der
aufsuchenden Versorgung weiter zu steigern.
Positive Entwicklung auch bei der Gesamtzahl der Besuche
Neben dem stationären Sektor in Heimen sind Zahnärzte auch bei der
Betreuung von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld aktiv. Seit der
Einführung zusätzlicher Leistungen für die aufsuchende Versorgung
haben gesetzlich Versicherte einen verbrieften Anspruch auf den
Zahnarztbesuch in den eigenen vier Wänden, wenn sie eine Praxis nicht
mehr selbst erreichen können. Die Gesamtzahl der Besuche in Heimen
und zu Hause stieg im Jahr 2016 auf etwa 902.000 (+ 5,6 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr).
Das ergibt sich aus Hochrechnungen der ersten drei
Abrechnungsquartale 2016. Die meisten Besuche entfielen dabei mit
84,6 Prozent auf Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung (Jahr
2015: 81,9 Prozent).
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