(ots) - Mit Urteil vom 20. Januar 2017 (Aktenzeichen I-2 U
41/12) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in Deutschland die
Verletzung des YAG-Patents EP 0 936 682 (DE 697 02 929) der Nichia
Corporation ("Nichia") durch den taiwanesischen LED-Hersteller
Harvatek Corporation ("Harvatek") betreffend vier angegriffene weiße
LED-Produkte bestätigt.
Nichia hatte in Deutschland gegen Harvatek beim Landgericht
Düsseldorf (Aktenzeichen 4a O 236/10) Patentverletzungsklage erhoben.
Das Klageverfahren beim Landgericht betraf Harvatek's weiße
LED-Produkte "HT-V116TW", "HT-U158TW", "HT-P178TWU-PQPS-DG" und
"HT-T169TW". Das Landgericht Düsseldorf hatte mit Urteil vom 29. März
2012 der Klage von Nichia stattgegeben und Harvatek wegen
Patentverletzung hinsichtlich all dieser LED-Produkte verurteilt. Die
gegen dieses Urteil von Harvatek eingelegte Berufung wurde nunmehr
durch das Oberlandesgericht Düsseldorf im vollen Umfange
zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Revision gegen seine
Entscheidung nicht zugelassen. Es besteht dennoch die Möglichkeit für
Harvatek, beim Bundesgerichtshof die Zulassung der Revision zu
beantragen.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und
anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit
gegen Schutzrechtsverletzungen vor.
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