PresseKat - Schnell in Flammen: Wäschetrockner sind Brandursache Nummer 1

Schnell in Flammen: Wäschetrockner sind Brandursache Nummer 1

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(firmenpresse) - Wäschetrockner sind die gefährlichsten Elektrogeräte im Haushalt, denn sie verursachen am häufigsten Wohnungsbrände. Das Infocenter der R+V Versicherung rät: Trockner möglichst freistehend platzieren und nicht unbeaufsichtigt laufen lassen.



Die Kombination aus starker Hitze und Feuchtigkeit macht Wäschetrockner so brandgefährlich. "Die häufigsten Auslöser sind Kurzschlüsse oder andere Defekte an der elektrischen Steuerung. Durch die Überhitzung können sich Kunststoffteile im Inneren der Geräte oder Flusen blitzschnell entzünden", erklärt Torge Brüning, Brandschutzexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Bei umbauten Geräten kann sich die Wärme stauen - und im schlimmsten Fall einen Brand auslösen.



Standort entscheidend

Wichtig für den reibungslosen Betrieb ist auch der Standort. Denn die gängigen Kondenstrockner leiten die feuchte Luft nicht aus dem Raum heraus. "Ist der Abstellraum zu klein und womöglich noch fensterlos, steigt die Luftfeuchtigkeit extrem an", so R+V-Experte Brüning. Mögliche Folgen: Schimmel an den Wänden und verzogene Türen. Das R+V-Infocenter rät Verbrauchern deshalb, Trockner am besten freistehend in einem Raum mit ausreichender Belüftung aufzustellen.



Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Das Flusensieb regelmäßig reinigen. Ist es verstopft, staut sich die Wärme und die Brandgefahr steigt.

- Synthetischen Materialien mögen keine Hitze: Vorsicht bei Kleidungsstücken mit Schulterpolstern aus Schaumstoff oder Textilien mit Kunststoffaufdrucken - sie dürfen in der Regel nicht in den Trockner. Verbraucher sollten deshalb vorher unbedingt auf die Waschetiketten schauen.

- Stromfresser: Experten schätzen, dass Wäschetrockner in deutschen Haushalten etwa zehn Prozent des Stroms verbrauchen.

- Kondenstrockner mit Wärmepumpe können sich in Sachen Energieersparnis langfristig lohnen, weil ein Teil der Wärme für den weiteren Trocknungsprozess verwendet wird.





- Ob Schimmel oder Brand: In einer Mietwohnung haftet in der Regel der Mieter für Schäden durch Wäschetrockner.



www.infocenter.ruv.de

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Datum: 08.03.2017 - 14:00 Uhr
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