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Winkelmeier-Becker/Hirte: Gesetzgeber führt Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen ein

ID: 1465243

(ots) - Union setzt sich für Vermeidung unnötiger
Bürokratie ein

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am heutigen
Mittwoch dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der sog. CSR-Richtlinie
(Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie) zugestimmt. Hierzu
erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der
zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Große Unternehmen müssen künftig
jährlich über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Geschäftstätigkeit
berichten. Es sind nicht nur finanzielle Kennziffern, die bei der
Bewertung von Unternehmen eine Rolle spielen, sondern auch, wie mit
Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen umgegangen wird. In einer
global vernetzten Wirtschaft und mit Blick auf oftmals unzureichende
Standards in Entwicklungs- und Schwellenländern ist dies wichtiger
denn je.

Die Unternehmen wissen das bereits. Praktisch alle großen
deutschen Unternehmen erstellen schon heute regelmäßige
Nachhaltigkeitsberichte. Mit den gesetzlichen Regelungen verbessern
wir nun Transparenz und Vergleichbarkeit. Damit wird das Gesetz zu
mehr Nachhaltigkeit im Unternehmenshandeln beitragen."

Heribert Hirte: "Dank der Union verabschieden wir einen
Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie, der Unternehmen nicht
mit unnötiger Bürokratie überfrachtet, Investoren und der
Allgemeinheit aber einen umfassenderen Einblick erlaubt. Risiken, die
sich aus den Geschäften der Kapitalgesellschaft ergeben, sind dadurch
besser einzuschätzen. Wobei wir darauf hingewirkt haben, dass nur
berichtet werden muss, was auch tatsächlich für diese
Risikoeinschätzung von Bedeutung ist. Zudem konnten wir durchsetzen,
dass das Ergebnis einer freiwilligen externen Prüfung des
CSR-Berichts erst ab 2019 veröffentlicht wird. Das gibt den




betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, sich auf die neuen
Regelungen einzustellen. Letztendlich haben wir auch deutlich
gemacht, dass die neuen Berichtspflichten nicht als Grundlage für
Anfechtungsklagen dienen können."

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf soll am morgigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung
vom Bundestag beraten und verabschiedet werden. Die Richtlinie
schreibt kapitalmarktorientierten Unternehmen mit mehr als 500
Mitarbeitern europaweit vor, über Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange,
Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von
Korruption zu berichten.



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Datum: 08.03.2017 - 16:27 Uhr
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