PresseKat - Endlich mehr Verbraucherschutz auf dem Bau: Bundestag setzt VPB-Empfehlungen im neuen Bauvertragsrec

Endlich mehr Verbraucherschutz auf dem Bau: Bundestag setzt VPB-Empfehlungen im neuen Bauvertragsrecht um

ID: 1465494

(ots) - Der Deutsche Bundestag wird heute, in seiner 221.
Sitzung, das neue Bauvertragsrecht beschließen. Er folgt dabei den
Vorschlägen von Verbraucherschützern wie dem Verband Privater
Bauherren (VPB). Schlüsselfertigunternehmer müssen künftig
Verbrauchern vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung
stellen, die die wichtigsten Regelungen des Bauprojektes enthält.
Außerdem müssen sie im Bauvertrag einen verbindlichen
Fertigstellungstermin nennen. Und der Gesetzgeber stellt nun endlich
sicher, dass Bauherren alle nötigen Unterlagen zu ihrem Bauprojekt
erhalten, denn nur so können sie beispielsweise prüfen und belegen,
ob ihr Haus geltenden Bauvorschriften entspricht.

"Mit dieser dringend nötigen Reform beschränkt der Gesetzgeber die
negativen Auswirkungen des Machtungleichgewichts am
Wohnungsbaumarkt", so Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des VPB.
"Grundlegende Daten und Unterlagen zum Eigenheimbau sind für jeden
Bauherren essentiell. Aber bisher wurden solche Informationen im
Schlüsselfertigbereich oft gar nicht oder nur widerwillig von den
Bauunternehmen zur Verfügung gestellt. Diese Praxis wird nun
beendet."

"Der Gesetzgeber würdigt damit auch endlich die Verantwortung, die
private Bauherren bei der Bereitstellung von Wohnraum übernehmen:
Über die Hälfte aller Bürger wohnt in den eigenen vier Wänden, mehr
als 80 Prozent aller Wohnungen in Deutschland werden von privaten
Bauherren gekauft. Bauherren nehmen damit ihre Altersvorsorge selbst
in die Hand und entlasten gleichzeitig den Wohnungsmarkt ganz enorm",
konstatiert Corinna Merzyn.

"Ein Rundum-Sorglos-Paket ist das neue Bauvertragsrecht aber
nicht", warnt die VPB-Hauptgeschäftsführerin. "Private Bauherren
müssen sich nach wie vor gut informieren, genau aufpassen und die
nötigen Sachverständigen hinzuziehen, um den Bauunternehmen auf




Augenhöhe begegnen zu können!"

Nach Erfahrung des VPB sind gerade im aktuellen Bauboom die neuen
Regelungen besonders wichtig: Allein 2016 wurden rund 310.000
Wohnungsbaugenehmigungen erteilt. Rund die Hälfte davon entfallen auf
private Bauherren, die damit auch weiterhin das Rückgrat des
Wohnungsbaus in Deutschland bilden. Etwa 90 Prozent von ihnen bauen
ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung schlüsselfertig mit einer
Baufirma als zentralem Ansprech- und Vertragspartner. Diese Baufirmen
haben aber häufig den Zugriff auf den Baugrund und können allein
dadurch ihre Interessen durchsetzen. Zudem haben nach VPB-Erfahrung
professionelle Baufirmen immense Informationsvorsprünge gegenüber
Eigenheim-Bauherren: Profis stehen Laien gegenüber, die mit dem Bau
einer Immobilie ein einmaliges, mit großem finanziellen Aufwand
verbundenes Projekt angehen. Dieses Machtgefälle zwischen Baufirmen
und Bauherren wird nun durch Klarstellungen im Bauvertragsrecht
korrigiert.

"Wir haben den politischen Verantwortlichen in intensiven
Gesprächen die schwache rechtliche Situation der Eigenheim-Bauherren
erläutert und für die gesetzliche Klarstellung gekämpft. Wir sind
glücklich, dass der Gesetzgeber nun auch gegen einige Widerstände den
Empfehlungen des VPB folgt", resümiert Corinna Merzyn das Resultat
des langjährigen Gesetzgebungsprozesses.

"Allerdings ist die Wohnungsbaupolitik für private Bauherren bei
Weitem noch nicht ideal ausgerichtet. "Für die kommende
Legislaturperiode muss die Bundesregierung die Förderung von
Wohneigentumsbildung auf die Agenda setzen", fordert die
VPB-Hauptgeschäftsführerin. "Vor allem für junge Familien und
Haushalte ab einem mittlerem Einkommen und darunter ist die Bildung
von Wohneigentum unter derzeitigen Bedingungen enorm erschwert: Die
immer höheren Erwerbsnebenkosten benötigen viel zusätzliches
Eigenkapital, dessen Ansparung angesichts der langen Niedrigzinsphase
außerdem immer schwerer wird. Die weniger Wohlhabenden einer ganzen
Generation werden dadurch von der Bildung von Altersvorsorge - die
einzige, in der man im Alter auch sicher wohnen kann -
ausgeschlossen. Eine Absenkung der Grunderwerbsteuer für
selbstgenutztes Wohneigentum, die Einführung von
Eigenkapitalersatzprogrammen und das Angebot von verlässlichen
Zinsbindungen über die gesamte Finanzierungszeit sind Maßnahmen, mit
denen die Politik auch diesen Gruppen den Umzug ins Eigenheim
ermöglichen kann."

Alle wichtigen Fragen und Antworten zum neuen Bauvertragsrecht
hier: http://www.vpb.de/faq-bauvertragsrecht.html

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.,
Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010, Fax:
030 27890111, E-Mail: info(at)vpb.de, Internet: www.vpb.de.



Pressekontakt:
Postina Public Relations GmbH, Am Stützelbaum 7, 64342
Seeheim-Jugenheim, Fon 06257 507990, Fax 06257 507994,
E-Mail presse(at)vpb.de

Original-Content von: VPB Verband Privater Bauherren, übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Der Holzbau boomt, die Bauwirtschaft befindet sich im Umbruch MALLORCA GOLD - der Spezialist für Luxusimmobilien auf Mallorca blickt zuversichtlich ins Jahr 2017.
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.03.2017 - 10:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1465494
Anzahl Zeichen: 5448

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Endlich mehr Verbraucherschutz auf dem Bau: Bundestag setzt VPB-Empfehlungen im neuen Bauvertragsrecht um"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

VPB Verband Privater Bauherren (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von VPB Verband Privater Bauherren