(ots) - Deutsche Umwelthilfe kritisiert Verzögerungstaktik
von Kanzleramt und CDU/CSU-Fraktion - Wichtige Maßnahmen für den
Klimaschutz werden auf nächste Legislaturperiode verschoben
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte zum 1. Januar 2018 in Kraft
treten. Auf Drängen einiger CDU/CSU-Abgeordneter wurde das GEG jedoch
zum wiederholten Male nicht auf die Tagesordnung im Kabinett
genommen. Damit wird es immer wahrscheinlicher, dass eine zentrale
Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie nicht mehr in dieser
Legislaturperiode umgesetzt wird. Gemäß der Richtlinie sind die
Mitgliedstaaten aufgefordert, den "Niedrigstenergiegebäudestandard"
zu definieren. Dieser legt fest, wieviel Energie öffentliche Gebäude
in Zukunft noch verbrauchen dürfen. Dazu Sascha Müller-Kraenner,
Bundesgeschäftsführer der DUH:
"Die Verzögerung des GEG geht auf Kosten der Umwelt, Investoren,
Verbraucher und des Klimaschutzes. Auch wenn der aktuelle Entwurf des
GEG aus Sicht der DUH wenig ambitioniert und durch Ausnahmen
verwässert ist, wäre es wichtig, dass die Bundesregierung den
Gesetzgebungsprozess in dieser Legislatur über die Bühne bringt und
Fakten schafft. Stattdessen knickt sie vor den Partikularinteressen
einiger Abgeordneten ein, die befürchten, dass die festgelegten
Standards für öffentliche Gebäude auch auf Wohngebäude übertragen
werden und argumentieren, dass Klimaschutz und bezahlbarer Wohnraum
unvereinbar seien. Damit schlagen sie sich auf die Seite der
Wohnungswirtschaft. Tatsächlich sind Effizienzanforderungen nicht die
relevanten Kostentreiber beim Neubau. Es bleibt zu hoffen, dass ein
erneuter Anlauf nach der Bundestagswahl wenigstens dazu genutzt wird,
beim GEG im Sinne des Klimaschutzes nachzubessern. Aus Sicht der DUH
heißt das, die unbestimmten Ausnahmeregelungen in einen engeren
Rahmen zu setzen sowie eine konsequente Anhebung der
Effizienzstandards."
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