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Unfallversicherung: Wo beginnt der Arbeitsweg? / Was passiert, wenn es auf dem Weg zur Arbeit zu einem Unfall kommt? Die Experten der DVAG erklären, warum eine private Unfallversicherung sinnvoll ist (FOTO)

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(ots) -
Dass bei Arbeitsunfällen die gesetzliche Unfallversicherung
greift, wissen die meisten. Hierzu zählen Unfälle, die während der
Arbeit sowie auf dem Weg dorthin oder von dort nach Hause geschehen.
Freizeitunfälle hingegen werden nur durch eine private
Unfallversicherung finanziell abgesichert. Doch wo beginnt der Weg
zur Arbeit genau und wer übernimmt, wenn das Unglück auf einem Umweg
geschieht? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG)
klären auf.

Nur wenige Umwege sind gesetzlich versichert

In der Regel ist nur der direkte Weg zwischen dem eigenen Zuhause
und dem Arbeitsplatz gesetzlich versichert. Dieser beginnt, sobald
der Arbeitnehmer die Außenhaustür seines Wohngebäudes durchschritten
hat. Verlässt er jedoch seinen Weg, entfällt der gesetzliche
Unfallschutz. "Bestimmte Umwege sind allerdings gedeckt - dazu zählen
die Unterbringung von Kindern, Fahrgemeinschaften, Umleitungen und
längere, aber verkehrsgünstigere Wege", erklären die DVAG-Experten.
Im Falle der Kinderbetreuung sollte man jedoch wissen, dass
Arbeitnehmer zwar auf dem Weg dorthin versichert sind, nicht aber
innerhalb des jeweiligen Gebäudes. Geschieht hier ein Unfall, greift
die gesetzliche Versicherung nicht. Ebenfalls wichtig: Unterbrechen
Arbeitnehmer ihren direkten Weg über zwei Stunden, um zum Beispiel
private Besorgungen zu erledigen, sind sie auch danach nicht mehr
gesetzlich versichert!

Typische Zweifelsfälle

Auch der Versicherungsschutz auf der Toilette oder in der
Mittagspause wirft immer wieder Fragen auf: Denn der Gang zum
Toilettenraum ist gesetzlich abgesichert, der weitere Aufenthalt dort
aber nicht. Ähnlich verhält es sich in der Mittagspause. In der Regel
gilt, dass nur der Weg zum Ort der Nahrungsaufnahme in der
Mittagspause gesetzlich versichert ist. Ob man seine Mahlzeit in der




Kantine, zuhause oder in einem Restaurant zu sich nimmt, ist hierbei
irrelevant. Der gesetzliche Unfallschutz endet mit Betreten der
Lokalität. Das bedeutet zum Beispiel, dass Arbeitnehmer sogar in der
betriebseigenen Kantine nicht gesetzlich versichert sind. Und der Weg
zum Supermarkt ist nur dann versichert, wenn etwas zum Verzehr für
die Mittagspause eingekauft wird. Spaziergänge und Raucherpausen
gelten ebenfalls als Privatangelegenheit und sind somit nicht
gesetzlich abgedeckt.

Besser einen Rundumschutz wählen

Um tatsächlich gut abgesichert zu sein, empfehlen die
DVAG-Experten eine private Unfallversicherung. Diese bietet
umfangreichen Schutz und springt für eben jene Unfälle ein, die dem
Privatbereich zuzuordnen sind. Meist gibt es dabei Zusatzleistungen
wie das Krankenhaustagegeld oder die Ãœbernahme von Folgekosten bei
Invalidität. Rehakosten werden ebenfalls zum Teil erstattet und
zusätzlich kann eine Unfallrente abgeschlossen werden. Diese
übernimmt wiederkehrende Kosten - zum Beispiel die Ausgaben für eine
Haushaltshilfe - und kann je nach Bedarf individuell gestaltet
werden. Um bei all den Möglichkeiten und Regelungen nicht den
Überblick zu verlieren, ist ein professionelles Beratungsgespräch
empfehlenswert. So können Arbeitnehmer sicher sein, dass sie für den
Fall der Fälle rundum abgesichert sind - auch auf den
unterschiedlichsten Arbeitswegen.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Mit rund 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung ca. 6 Millionen Kunden rund um die Themen
Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte
eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und
branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!" Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden
Sie unter www.dvag.de.



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Datum: 09.03.2017 - 13:03 Uhr
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