(ots) - Neuer Straftatbestand schützt Integrität des Sports
Am heutigen Donnerstag wird das Gesetz zur Strafbarkeit von
Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen
Wettbewerben im Bundestag beschlossen. Dazu erklärt der
sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard
Gienger:
"Mit dem neuen Gesetz können wir die Spiel- und Wettmanipulation
gezielt bekämpfen und damit die Integrität des Sports schützen. Nach
dem Anti-Doping-Gesetz ist nunmehr auch der Sportwettbetrug
strafrechtlich erfasst. Beides zählt zu den größten Gefahren für den
Ruf des Sports und dessen Vorbildfunktion in der Gesellschaft. Mit
dem neuen Gesetz haben wir unser Versprechen gehalten und zentrale
Ziele des Koalitionsvertrags erfüllt.
Der neue Straftatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB)
erfasst ohne Einschränkung alle Wettbewerbe des organisierten Sports,
auf die eine Sportwette gesetzt wurde. Das ist sinnvoll, weil
erfahrungsgemäß Sportwetten gerade auch auf manipulierte Wettbewerbe
der unteren Ligen bzw. des Amateursports gesetzt werden. Der zweite
Straftatbestand, die Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
(§ 265d StGB), erfasst Manipulationsabsprachen im Profisport auch
ohne Bezug zu Sportwetten, wenn sich die Absprache auf hochklassige
Wettbewerbe mit berufssportlichem Charakter bezieht und damit
spürbare finanzielle Auswirkungen insbesondere für Sportler und
Vereine haben kann.
Die Staatsanwaltschaft muss bei Verdachtsfällen künftig von Amts
wegen ermitteln. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen von bis zu drei
Jahren oder Geldstrafen vor.
Bisherige Ermittlungen haben gezeigt, dass hinter vielen Fällen
kriminelle, international operierende Netzwerke stehen, die den Sport
für z.B. die Geldwäsche missbrauchen. Dem gilt es Einhalt zu
gebieten. Deshalb werden im Gesetz auch im Ausland begangene Fälle
einbezogen, wenn sie einen Inlandsbezug aufweisen. Zudem werden
untere Ligen in Deutschland erfasst, wenn damit eine Sportwette
verbunden ist. D.h. auch der ambitionierte Breitensport wird
geschützt, wenn dieser ins Visier von mafiösen Strippenziehern und
Wettpaten gerät.
Hintergrund:
Die Aufklärung der Wettskandale um den Schiedsrichter Hoyzer und
die Bochumer-Wettpaten hatten strafrechtliche Lücken aufgezeigt.
Bislang ist die Manipulation von Sportwettbewerben bei Wettbetrug
allenfalls nach § 263 StGB strafbar. Dabei ist der Nachweis eines
Vermögensschadens schwierig anzuführen. Manipulierende Schiedsrichter
oder Sportler kamen bisher lediglich als Gehilfen und nicht als Täter
in Betracht. Spielmanipulation ohne Bezug zu einer Sportwette war
strafrechtlich bislang nicht erfasst.
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