(ots) - Gesetzentwurf schließt zugleich Haftungslücke und
stellt Handwerker besser
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag den
Gesetzentwurf für ein Bauvertragsrecht in 2. und 3. Lesung
verabschiedet. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Hendrik
Hoppenstedt:
"Der Bau eines Eigenheims stellt für die meisten Menschen die
größte und folgenreichste finanzielle Entscheidung ihres Lebens dar.
Mit der Schaffung eines eigenen Bauvertragsrechts verbessern wir nun
den Verbraucherschutz bei Bauleistungen, sorgen aber gleichzeitig
auch für mehr Rechtssicherheit für die Bauunternehmer. So sind
Bauunternehmer künftig verpflichtet, dem Bauherrn eine detaillierte
Baubeschreibung vorzulegen und einen konkreten Termin für die
Fertigstellung zu benennen. Das sorgt für Transparenz und
Verlässlichkeit auf beiden Seiten. Kernstück des Gesetzes ist die
schnelle Konfliktlösung, wenn es - wie leider oft der Fall - zu
Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherr und -unternehmer während
der Bauausführung kommt. Ein ausdifferenzierter Mechanismus sorgt
dafür, dass im Streitfall keine Vertragspartei übergangen werden
kann. Durch die Schaffung von spezialisierten Baukammern an allen
Landgerichten stellen wir sicher, dass künftig Streitfälle bei
laufender Baustelle rasch und verbindlich geklärt werden können und
so das Bauprojekt nicht gefährdet wird.
Gleichzeitig setzt der Gesetzentwurf das von der Union verfolgte
Anliegen um, Handwerker zu schützen, die mit mangelhaftem Material
beliefert werden. So müssen Lieferanten von mangelhaftem Material den
Handwerkern, die dies verbaut haben, künftig nicht nur die
Materialkosten sondern auch die Ein- und Ausbaukosten erstatten. Die
Befürchtung, dass diese neue Regelung über Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) ausgehebelt werden könnte, ist
unberechtigt. Die Rechtsprechung behandelt typische Handwerksbetriebe
in diesem Zusammenhang wie Verbraucher und schützt sie damit vor
Haftungsausschlüssen in AGB ihrer Lieferanten.
Leider hat die SPD zu lange auf starre AGB-Verbote bestanden.
Diese sind im geschäftlichen Verkehr völlig systemwidrig und hätten
in Fallgestaltungen, in denen z.B. ein " kleiner Handwerker" ein
großes Unternehmens beliefert, sogar den Handwerker benachteiligt und
zu unsachgemäßen Ergebnissen geführt."
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