(ots) - Umweltverträglichkeitsprüfung und
Ausgleichsregelung werden ausgehebelt - Abgeordnete stimmen für mehr
Flächenversiegelung und weniger Naturschutz
In der gestrigen Abstimmung im Bundestag (9.3.2017) wurde das
Baugesetzbuch (BauGB) geändert. Mit einer Ausnahme stimmten alle
Abgeordneten der Koalition für den neuen Paragraph 13b im BauGB, der
die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete am Außenrand von Ortsteilen
ermöglicht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert scharf die neue
Richtlinie, die zu einer Zersiedlung der Landschaft führt und einen
Rückschritt für den Naturschutz bedeutet.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kommentiert:
"Hier hat sich einmal mehr die Baulobby gegen den Naturschutz und
eine nachhaltige Städteplanung durchgesetzt. Die Schaffung nötigen
Wohnraumes ist wichtig, darf aber nicht zur Zersiedlung der
Landschaft führen. Durch die zweijährige Ausnahmeregelung können die
über 10.000 Gemeinden in Deutschland in dieser Zeit ohne
Umweltprüfung und Naturausgleich in beschleunigten Verfahren
Baugebiete ausweisen. Damit sind auch Wasserneubildungsgebiete,
Frischluftschneisen und Freiräume für Erholung gefährdet. Mit dieser
Ausnahme werden grundlegende Prinzipien rechtsstaatlicher
Beteiligungsmöglichkeiten ausgesetzt. Die Bundesregierung
konterkariert damit ihr eigenes im Koalitionsvertrag verankertes Ziel
zum Flächenverbrauch genauso wie ihre Nationale
Biodiversitätsstrategie."
Hintergrund:
In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD beschlossen, den
Flächenverbrauch in Deutschland auf maximal 30 Hektar pro Tag zu
reduzieren. Wenn allerdings nur die Hälfte der Gemeinden in
Deutschland von dem neuen Baurecht Gebrauch machen und zusätzliche
Bauflächen ausweisen würde, könnte der Flächenverbrauch von heute 60
Hektar auf bis zu 120 Hektar pro Tag ansteigen. Nur der CDU/CSU
Bundestagsabgeordnete Josef Göppel hatte gestern gegen diesen Bruch
des Koalitionsvertrages gestimmt.
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