(ots) - Soldaten in einsatzgleichen Verpflichtungen
erhalten künftig Auslandsverwendungszuschläge
Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in
Auslandsverpflichtungen, die einem Einsatz gleichen, werden künftig
auch einen Auslandsverwendungszuschlag beziehen. Dazu erklärt der
verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Henning Otte:
"Künftig werden alle Soldaten der Bundeswehr, die sich im Ausland
in Verwendungen befinden, die einem Einsatz vergleichbar sind, einen
Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) erhalten. Damit tragen wir der sich
ändernden sicherheitspolitischen Realität Rechnung. Bisher wurde der
AVZ nur an Soldatinnen und Soldaten gezahlt, die Teilnehmer an einer
sogenannten besonderen Auslandsverwendung sind. In der Regel sind das
vom Deutschen Bundestag mandatierte Auslandseinsätze. Der Zuschlag
wird zur Abgeltung der damit verbundenen materiellen Mehraufwendungen
und immateriellen Belastungen steuerfrei gewährt. Er wird
einheitlich, d.h. unabhängig von Funktion oder Dienstgrad, gezahlt.
Die Bundeswehr ist zunehmend in Verpflichtungen im Ausland aktiv,
die keine vom Bundestag mandatierten Auslandseinsätze sind. Dabei
handelt es sich um Missionen, die unterhalb der Schwelle eines
bewaffneten Einsatzes sind und deswegen kein parlamentarisches Mandat
brauchen. Trotzdem werden den Soldaten bei diesen Verwendungen oft
einsatzähnliche Belastungen zugemutet. Aktuelle Beispiele sind die
verstärkte Präsenz der Bundeswehr in Litauen zur Absicherung der
NATO-Ostgrenze, die Teilnahme an der Luftraumüberwachung in Estland,
aber auch die Beteiligung der Marine NATO-Einsatz in der Ägäis zur
Bekämpfung des Schlepperwesens.
Aufgrund der geänderten Sicherheitslage übernimmt Deutschland
zunehmend Verantwortung in der Welt. Es ist davon auszugehen, dass im
Zuge dessen auch die einsatzgleichen Auslandsverpflichtungen mehr
werden. Bislang wurden solche Einsatzverpflichtungen durch andere
Ausgleichsmaßnahmen wie Auslandsdienstbezüge, Vergütung von
zeitlicher Mehrbelastung und Reisekostenerstattung abgegolten.
Hierdurch entstand die Schieflage, dass Soldaten in ähnlichen
Gebieten und mit vergleichbarer Belastung unterschiedlich besoldet
wurden. Mit der Ausweitung des AVZ auf einsatzgleiche Verpflichtungen
erreichen wir eine bessere Vergleichbarkeit und mehr Gerechtigkeit in
der Besoldung.
Ein weiterer Bereich, in dem wir auf die veränderten
sicherheitspolitischen Bedingungen reagieren, sind die
Bundeswehrfeuerwehren. Hier verlängern wir die Möglichkeit zur
freiwilligen Erhöhung der Arbeitszeit bis Ende 2019. Diese
Verlängerung kommt den Interessen der Feuerwehrleute entgegen.
Die 'Trendwende Personal' des Bundesverteidigungsministeriums hat
auch die Rahmenbedingungen für die Bundeswehrfeuerwehr verändert.
Statt Personal abzubauen, werden wir nun rund 600 weitere
Dienstposten bei den Bundeswehrfeuerwehren einrichten. Die
Verlängerung der Möglichkeit zur freiwilligen Erhöhung der
Arbeitszeit soll als Ãœbergangsregelung dienen, bis das neue Personal
für den mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bei der
Bundeswehr komplett zur Verfügung steht."
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