(ots) - Erwartungsgemäß hat der Bundesrat am 10.
März 2017 den Gesetzantrag des Landes Baden-Württemberg vom 23.
Februar zur Verschärfung der Vorschriften zur Telefonwerbung an den
zuständigen federführenden Rechtsausschuss verwiesen. Danach sollen
auf Werbeanrufen basierende Verträge zwischen Unternehmen und
Verbrauchern erst dann wirksam werden, wenn der Unternehmer sein
telefonisches Angebot gegenüber dem Verbraucher auf einem dauerhaften
Datenträger beispielsweise per Post, E-Mail, Fax oder SMS bestätigt
und der Verbraucher sich mit dem Angebot in Textform einverstanden
erklärt.
DDV-Präsident Patrick Tapp: "Das vermeintliche Heilmittel einer
Bestätigungslösung wird nicht dadurch besser, dass es populistisch
immer wieder und wieder aus der Schublade hervorgeholt wird."
Abzuwarten sei, so Tapp, erst einmal der Evaluierungsbericht der
Bundesregierung zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Alles
deute darauf hin, dass die Gesetzesverschärfung von 2013 bereits
seine positiven Wirkungen in puncto Werbeanrufe aufzeige. Schon
deshalb sei der Gesetzesantrag ein falsches Signal zum völlig
falschen Zeitpunkt. Entscheidend sei zwischen Werbeanrufen einerseits
und Telefonbetrügereien andererseits zu differenzieren.
Mittels Telefon begangene kriminelle Betrügereien müssen nach
Meinung des DDV wirksam Einhalt geboten werden, indem der bestehende
Rechtsrahmen ausgeschöpft wird. So könnten
Schwerpunktstaatsanwaltschaften im Bereich Telekommunikation gegen
kriminell agierende Call Center vorgehen. Der vorliegende
Gesetzesantrag dient nach Auffassung des DDV nicht der Verhinderung
kriminellen Vorgehens, sondern entzieht - am Ziel völlig vorbei -
jedem seriös und redlich betriebenen Outbound-Telefonmarketing
wirtschaftlich den Boden. Der DDV sieht keinerlei Notwendigkeit, die
bereits heute sehr restriktiven Regelungen zur unerlaubten
Telefonwerbung weiter zu verschärfen. Der DDV weist daraufhin, dass
der Verbraucher durch sein gesetzlich verbrieftes Widerrufsrecht sehr
weitgehend geschützt ist.
"Wir werden uns massiv dafür einsetzen, dass der Irrweg weiterer
Gesetzesverschärfungen vermieden wird und der Fokus auf die
Verbesserung der Durchsetzung bestehenden Rechts gelegt wird", so
Tapp. Der DDV ruft dazu auf, sich die bereits 2009 eingehend geführte
Diskussion vor Augen zu führen, um nicht durch immer wieder gleiche
Diskussionen Zeit in der konkreten Bekämpfung von Telefonbetrügereien
zu verlieren.
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