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Feuerwehrverband begrüßt Drohnenverordnung
Feuerwehr-Drohnen erlaubnisbefreit / Gaffen über Einsatzstellen verboten

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(ots) - Schneller Einsatz von Feuerwehr-Drohnen, keine
Gaffer aus der Luft - der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) begrüßt die
heute im Bundesrat beschlossene "Verordnung zur Regelung des Betriebs
von unbemannten Fluggeräten". "Hiermit wird der Einsatz so genannter
Drohnen verbindlich geregelt und Rechtssicherheit für die Feuerwehren
geschaffen", erklärt DFV-Vizepräsident Lars Oschmann. Der Deutsche
Feuerwehrverband hatte nach Prüfung durch seine zuständigen
Fachgremien sowie durch Feuerwehren mit entsprechenden
Einsatzerfahrungen in einer Eingabe gegenüber dem
Bundesverkehrsministerium auf Besonderheiten der Feuerwehren unter
anderem in den Punkten "Erlaubnispflicht" und "Betriebsverbot"
hingewiesen und eine Nachbesserung des Entwurfs eingefordert.

"Dem ist nun entsprochen worden: Feuerwehren sind von der
Nachweispflicht nach § 21a Abs. 4 ausgenommen", erläutert Oschmann.
Die beschlossene Verordnung lautet wie folgt: "Keiner Erlaubnis [...]
und keines Nachweises [...] bedarf der Betrieb von unbemannten
Luftfahrtsystemen durch oder unter Aufsicht von Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben im Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen sowie
Katastrophen." (§ 21a (2)) In der Bundesrat-Drucksache wird dies
damit erläutert, dass Feuerwehren als Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben von der Erlaubnispflicht für den Betrieb von
unbemannten Luftfahrtsystemen ausdrücklich ausgenommen werden, sofern
der Einsatz in Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen und
Katastrophen stattfindet. Auch präventive Einsätze etwa zur
Lageerkundung bei Großveranstaltungen zählen dazu. Erfasst ist
hierbei auch der Betrieb zu Ausbildungs- und Ãœbungszwecken. Die
Verordnung deckt auch den Betrieb "unter Aufsicht" ab. "Hiermit
werden die Fälle erfasst, in denen die Behörden über keine eigenen
Geräte verfügt, sondern sich diese zur Verfügung stellen lässt. In




diesen Fällen beaufsichtigt sie den Einsatz und trägt die
Verantwortung", so die Erläuterung.

Die Verordnung regelt auch, wo der Betrieb von unbemannten
Luftfahrtsystemen und Flugmodellen verboten ist: "Der Betrieb [...]
ist verboten [...] über und in einem seitlichen Abstand von 100
Metern von Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten
und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben [...]. (§ 21b (2)) Auch hier sind die Feuerwehren
explizit ausgenommen. "Dies ermöglicht zum einen, den Luftraum für
die Einsatzerkundung frei zu halten, zum anderen wird das Gaffen aus
der Luft verboten", bewertet Oschmann.

Ein Verbot gilt zudem für den Betrieb außerhalb der Sichtweite des
Steuerers [...], sofern die Startmasse des Geräts fünf Kilogramm und
weniger beträgt. Auch hiervon sind die Feuerwehren für Einsatz und
Ausbildung ausgenommen. "Somit können Drohnen etwa auch zur Erkundung
hinter einer Rauchsäule oder in verqualmten Bereichen eingesetzt
werden, wo ansonsten eine Lageerkundung nicht oder nur mit erheblich
höherem Aufwand möglich wäre", begrüßt Oschmann die Regelung.

Die Verordnung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die nach
dem Willen des Bundesrats noch einige Änderungen einbringen soll -
unter anderem fordern die Länder, Drohnenflüge auch in der Nähe von
Krankenhäusern zu verbieten, um Kollisionen mit Rettungshubschraubern
zu verhindern. Dann kann die Bundesregierung die Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt betreiben; am Tag nach der Verkündung soll die
Verordnung dann größtenteils in Kraft treten.



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