(ots) - Versicherte der privaten Krankenversicherung, PKV
haben als einzige Möglichkeit zur Kostenkontrolle der Beiträge, nur
die PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel in einen günstigeren
Tarif. Grundlage ist der verbraucherfreundliche § 204 des
Versicherungsvertragsgesetzes, VVG. Hier sind die Rechte der
Versicherten geregelt. So bleiben zum Beispiel die wichtigen
Altersrückstellungen erhalten, gleichzeitig stehen dem PKV-Kunden
alle Tarife seiner Versicherung offen. Auf der Seite 204vvg.org
(www.204vvg.org ) erhalten Privatversicherte einen Ãœberblick zu den
persönlichen Möglichkeiten der Beitragsreduzierung innerhalb einer
bestehenden PKV.
Die Stiftung Warentest hat den PKV-Tarifwechsel in der Ausgabe
03.2017 als "steinigen Weg" bezeichnet. Das liegt aber nicht am § 204
VVG, sondern am Verhalten der Versicherungen. Die haben kaum ein
Interesse an sinkenden Einnahmen. Es gilt den Tarifdschungel zu
durchdringen. Viele PKV-Kunden haben deshalb in der Vergangenheit
teure Berater bezahlt. Doch eine unabhängige und professionelle
Beratung durch einen PKV-Spezialisten kann man auch kostenlos
erhalten.
Herausgeber von 204vvg.org ist die hc consulting AG (
www.hcconsultingag.de ) aus Köln, nach eigenen Erhebungen Marktführer
im kostenlosen PKV-Tarifwechsel.
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