PresseKat - Drei Viertel des Gender Pay Gap lassen sich mit Strukturunterschieden erklären

Drei Viertel des Gender Pay Gap lassen sich mit Strukturunterschieden erklären

ID: 1467024

(ots) - Im Jahr 2016 war der durchschnittliche
Bruttostundenverdienst von Frauen mit 16,26 Euro um 21 % niedriger
als der von Männern (20,71 Euro). 2014 und 2015 (revidiert) hatte der
unbereinigte Gender Pay Gap bei jeweils 22 % gelegen. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 18.
März 2017 weiter mitteilt, lassen sich fast drei Viertel des
unbereinigten Gender Pay Gap auf strukturelle Unterschiede
zurückführen: Die wichtigsten Gründe für die Differenzen der
durchschnittlichen Bruttostundenverdienste waren Unterschiede in den
Branchen und Berufen, in denen Frauen und Männer tätig sind, sowie
ungleich verteilte Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und
Qualifikation. Darüber hinaus sind Frauen häufiger als Männer
teilzeit- oder geringfügig beschäftigt.

Untersuchungen der Ursachen des Verdienstunterschieds sind alle
vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Aktuell
liegen Ergebnisse für das Jahr 2014 vor. Danach kann das verbleibende
Viertel des Verdienstunterschieds nicht durch die lohnrelevanten
Merkmale erklärt werden. Dieser sogenannte bereinigte Gender Pay Gap
lag 2014 bundesweit bei 6 % (unbereinigter Gender Pay Gap 2014: 22
%). Das heißt, dass Frauen bei vergleichbarer Qualifikation und
Tätigkeit pro Stunde durchschnittlich 6 % weniger als Männer
verdienten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der bereinigte
Gender Pay Gap möglicherweise geringer ausgefallen wäre, wenn weitere
lohnrelevante Einflussfaktoren für die statistischen Analysen zur
Verfügung gestanden hätten. So lagen beispielsweise zu den
familienbedingten Erwerbsunterbrechungen keine Informationen vor.

Im Zeitverlauf zeigt sich sowohl beim unbereinigten als auch beim
bereinigten Gender Pay Gap ein stetiger aber langsamer Rückgang. Das
bedeutet: Frauen holen bei der Bezahlung langsam auf. Der weiterhin




bestehende Abstand zu den Männern lässt sich immer deutlicher auf
Unterschiede in den lohnrelevanten Merkmalen zurückführen.

Um EU-Vergleiche zum unbereinigten Gender Pay Gap zu ermöglichen,
orientiert sich das Statistische Bundesamt bei der Berechnung an
Vorgaben von Eurostat, dem Statistischen Amt der EU. Diese schließen
aufgrund der EU-weit einheitlich verfügbaren Daten bestimmte
Beschäftigtengruppen bei der Ermittlung des Indikators aus. Auf
Grundlage der Verdienststrukturerhebung für das Jahr 2014 war es für
Deutschland erstmals möglich, bislang nicht berücksichtigte
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in die Analysen einzubeziehen und
so Aussagen für die gesamte Wirtschaft zu treffen. Im Vergleich zu
der von Eurostat vorgegebenen engeren Abgrenzung ergeben sich bei
Berücksichtigung von Beschäftigten in den Wirtschaftsabschnitten
"Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" und "Öffentliche Verwaltung,
Verteidigung; Sozialversicherung" sowie in Kleinstbetrieben sowohl in
Bezug auf das Ergebnis für den unbereinigten als auch für den
bereinigten Gender Pay Gap keine relevanten Abweichungen. Auch unter
Einbezug der genannten Beschäftigtengruppen liegen im Jahr 2014 der
unbereinigte Verdienstunterschied bei 22 % und der bereinigte bei 6
%.

Methodische Hinweise

Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen
Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum
Bruttostundenverdienst der Männer. Es stehen dabei zwei Indikatoren
mit unterschiedlicher Intention zur Verfügung. Der unbereinigte
Gender Pay Gap vergleicht den Durchschnittsverdienst aller
Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen in allgemeiner Form
miteinander. Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der
Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch schlechtere
Zugangschancen von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe oder
Karrierestufen verursacht wird, die möglicherweise ebenfalls das
Ergebnis benachteiligender Strukturen sind. Der bereinigte Gender Pay
Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit
vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiographien.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.


Weitere Auskünfte gibt:
Frauke Mischler,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 28 77,
www.destatis.de/kontakt



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Datum: 14.03.2017 - 08:00 Uhr
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