(ots) - Im Jahr 2016 meldeten die deutschen Amtsgerichte
21 518 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) 6,9 % weniger als im Jahr 2015.
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten
Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Zuletzt
hatte es im Krisenjahr 2009 einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen
gegeben (+ 11,6 % gegenüber dem Jahr 2008).
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für das Jahr
2016 auf rund 27,4 Milliarden Euro. Im Jahr 2015 hatten sie bei rund
17,3 Milliarden Euro gelegen. Dieser deutliche Anstieg der
Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der
Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass die Gerichte
im Jahr 2016 mehr Insolvenzen von wirtschaftlich bedeutenden
Unternehmen registrierten als im Jahr 2015.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Jahr 2016 mit 77 238
Fällen um 3,6 % niedriger als im Jahr 2015. Einen Anstieg der
Verbraucherinsolvenzen hatte es zuletzt im Jahr 2010 gegeben (+ 7,6 %
gegenüber dem Jahr 2009).
Die Insolvenzen von Personen, die früher einer selbstständigen
Tätigkeit nachgegangen sind, lagen mit 20 127 Fällen um 2,1 % unter
dem Vorjahresniveau. Bei den ehemals selbstständig Tätigen dürfte in
vielen Fällen eine Insolvenz ihres Unternehmens vorausgegangen sein.
Die Gesamtzahl aller Insolvenzen einschließlich der 3 055
Nachlass- beziehungsweise Gesamtgutinsolvenzen und der 576
Insolvenzen von natürlichen Personen, die als Gesellschafter größerer
Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr
2016 auf 122 514 Fälle (- 3,9 % gegenüber 2015).
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
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