(ots) -
Ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente
ist weder möglich noch intelligent | Europa- und
verfassungsrechtliche Prämissen stehen einer vernünftigen Lösung
nicht im Wege
Anfang März ist ein Aufsatz in "Neue Zeitschrift für Sozialrecht"
mit dem Titel "Arzneimittel-Boni und kein Ende?" erschienen. Der
Autor ist der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht, Prof. Dr.
Ernst Hauck. Seine Botschaft ist so klar wie eindeutig: Ein
RX-Versandverbot ist europarechtlich nach dem Urteil des EUGH vom
19.10.2016 nicht möglich. Gleichwohl werden aber Spielräume
aufgezeigt, die intelligente, verfassungs- und europarechtsfeste
Lösungen zulassen.
"Solche Vorschläge liegen nun auf dem Tisch. Da ist es nur schwer
nachvollziehbar, dass anhand dieser Sach- und Rechtslage, weiterhin
Teile der Politik ein Verbotsgesetz vorantreiben", sagt der
BVDVA-Vorsitzende Christian Buse. "Man redet von Digitalisierung und
Patientenwahlrecht und führt im gleichen Satz das Wort Verbot im
Munde. Das ist keinem Wähler vermittelbar", so Buse.
Diese Passage in dem o.g. Aufsatz bringe es laut Buse auf den
Punkt: "Die in einem totalen Versandhandelsverbot liegende Maßnahme
mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung kann
nach dem Recht der EU nur unter Einbeziehung der seit ihrer
Einführung mit der Versandhandelserlaubnis in Deutschland gesammelten
Erfahrungen beurteilt werden. Die Erfahrungen sprechen eher gegen
früher befürchtete Gesundheitsgefährdungen und für eine Verbesserung
der Versorgungsstruktur bei Beibehaltung der Möglichkeit eines
Versandhandels von Arzneimitteln."
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