(ots) - Fahranfänger sollten bei Fahrten im Ausland
besonders vorsichtig sein. Für sie gelten bei Tempolimits und
Promillegrenze oft andere Verkehrsregeln als in Deutschland. Bei
Alkoholverstößen drohen empfindliche Strafen.
Wer seinen Führerschein noch keine drei Jahre hat, darf auf den
Schnellstraßen Italiens nur 90 km/h statt der üblichen 110 km/h
fahren. Auf Autobahnen sind 100 statt 130 km/h erlaubt. In Frankreich
dürfen Fahrer in den ersten drei Jahren außerorts nur 80, auf
Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren. In Kroatien
dürfen Autofahrer bis zum Alter von 25 Jahren außerorts nur mit 80,
auf Schnellstraßen mit 100 und auf Autobahnen mit 120 km/h unterwegs
sein.
Alkoholisierte Fahranfänger müssen sich im europäischen Ausland
auf teils hohe Bußgelder einstellen. Wer beispielsweise in Österreich
als Fahranfänger in den ersten zwei Jahren mit 0,1 Promille erwischt
wird, dem droht im Einzelfall als Höchststrafe ein Bußgeld von 2.180
Euro. Bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze in Dänemark kann das
Bußgeld schlimmstenfalls einen Nettomonatslohn betragen.
In den Niederlanden dürfen junge Fahrer in den ersten fünf Jahren
nach Führerscheinerwerb maximal 0,2 Promille im Blut haben. Ansonsten
droht ein Bußgeld von mindestens 300 Euro. Streng werden Verfehlungen
auch in Italien geahndet. Fahranfänger, die unter 21 Jahre alt sind
und den Führerschein nicht länger als drei Jahre besitzen, müssen
dort mit 0,0 Promille unterwegs sein. Die mögliche Höchststrafe im
Einzelfall: 627 Euro.
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