(ots) - Straßenmessungen vor und nach dem Softwareupdate
eines VW Golf Diesel (Euro 5) zeigen immer noch 3,3-fache
Ãœberschreitung des Stickoxid-Grenzwerts - DUH reicht heute Klage beim
Verwaltungsgericht Schleswig gegen die vom Kraftfahrt-Bundesamt
gegenüber VW erlassene Rückrufanordnung ein -
Bundesverkehrsministerium verweigert nach wie vor die Auskunft über
Anforderungen zum Rückruf
Auch nach dem vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verordneten
Software-Update eines VW Golf 6 (Abgasnorm Euro 5) stößt dieser mit
602 mg/km mehr als das Dreifache der für die Abgasnorm Euro 5
erlaubten Menge von 180 mg/km an giftigen Stickoxiden aus. Dies ist
das Ergebnis von Straßenmessungen, die im Februar und März 2017 durch
das Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
durchgeführt wurden. Die gegenüber der Volkswagen AG (VW) durch das
KBA verfügte Rückrufanordnung vom 15. Oktober 2015 ist damit
offenkundig ungeeignet, um rechtmäßige Zustände herbeizuführen. Die
DUH wird daher heute (14.3.2017) Klage gegen die Rückrufanordnung des
KBA vor dem Verwaltungsgericht Schleswig erheben.
"Über 600 mg Stickoxide sind erschreckend. Damit erfüllt der Golf
gerade den Euro 2-Standard des Jahres 1996. Wir erleben Live ein
Staatsversagen. Millionen betroffene Halter von Diesel-Pkw werden von
der Bundesregierung alleine gelassen. Dies ist Folge der
"eheähnlichen Verbindung" zwischen der Bundesregierung und den
deutschen Autokonzernen. Während VW der amerikanischen Umweltbehörde
zusagt, die Betrugs-Diesel so umzubauen, dass sie durch verbesserte
Katalysatoren die Abgaswerte auf der Straße einhalten, ignoriert
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt Recht und Gesetz und
ermöglicht VW eine weitgehend unwirksame Placebo-Maßnahme", so Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Unsere eigenen aber auch
andere Untersuchungen des Abgasverhaltens von VW-Diesel nach dem
Softwareupdate zeigen weiterhin stark überhöhte NOx-Werte und damit
einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht. Daher klagt die DUH nun
gegen die offensichtlich rechtswidrige Rückrufanordnung. Für die
betroffenen Fahrzeuge muss VW eine neue Typgenehmigung beantragen und
hierzu deren Abgasreinigungsanlage wesentlich erneuern, um die
derzeit geltenden Abgasgrenzwerte einzuhalten. Andernfalls müssen die
Fahrzeuge stillgelegt werden. In jedem Fall haben die Fahrzeughalter
ein Anrecht auf Entschädigung."
Das KBA hatte einen Rückruf für die mit den illegalen
Abschalteinrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen angeordnet und die
von VW vorgelegten Lösungen schrittweise freigegeben, so auch für den
von der DUH untersuchten Golf 6. Wiederholt hatte die DUH auf Basis
des Umweltinformationsgesetzes nach den konkreten Details des
Rückrufes beim KBA nachgefragt - bislang jedoch ohne Ergebnis.
"Eine Abgasrückführung wie bei dem untersuchten VW Golf bietet nur
eine begrenzte Möglichkeit der Stickoxidminderung. Bei einer
Anpassung der Software kann nur mit höheren CO2-Werten ein etwas
besseres Ergebnis erreicht werden. Aber durch die Nachrüstung mit
einer SCR Katalysatoranlage könnte das Fahrzeug auf der Straße die
Eurostufe 6 einhalten", so Axel Friedrich, Internationaler
Verkehrsexperte.
Die DUH hat in ihrem Emissions-Kontroll-Institut die
Stickoxidemissionen (NOx) eines Golf 6, 1.6 TDI Variant der Eurostufe
5 (Erstzulassung 02.2010) vor und nach dem vom KBA verordneten
Rückruf gemessen. Dabei wurden jeweils zehn Fahrten mit einem mobilen
Messgerät durchgeführt. Vor dem Werkstattbesuch lag der NOx-Ausstoß
bei 964 mg/km, nach dem Update lagen die NOx-Werte immer noch bei 602
mg/km und damit um das 3,3-fache höher als erlaubt. Die
CO2-Emissionen blieben gleich.
Die DUH wird weitere Untersuchungen von Diesel-Pkw vor und nach
einem Software-Update durchführen. Es zeichnet sich allerdings
bislang nicht ab, dass mit den Software-Veränderungen eine
rechtskonforme Abgasreinigung erreicht wird. Daher wird die DUH
weitere juristische Schritte einleiten und auf eine wirksame
Nachbesserung der betroffenen Fahrzeuge oder aber deren Stilllegung
bestehen.
Links: Mehr Informationen zum Emissions-Kontroll-Institut:
http://www.duh.de/projekte/eki-kontrollen/
Messbericht VW Golf 6, 1.6 TDI Variant, Eurostufe 5:
http://l.duh.de/p140317
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsberater
0152 29483857, axel.friedrich.berlin(at)gmail.com
DUH-Pressestelle
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf,
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