(ots) - Vor BGH-Urteil: Deutscher Mieterbund fordert
besseren Kündigungsschutz
Direktor Siebenkotten: Oft steckt finanzielles Kalkül hinter
Eigenbedarf
Osnabrück. Vor einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs
hat der Deutsche Mieterbund einen besseren Kündigungsschutz für
Mieter gefordert. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Mittwoch) sagte Mieterbunds-Direktor Lukas Siebenkotten,
Lücken im Gesetz müssten gestopft werden: "Der Staat kann Mieter nur
dann besser schützen, wenn er die Kündigungsrechte des Vermieters
einschränkt." Er verlangte, den Kreis von Personen, die Eigenbedarf
auf eine Wohnung geltend machen dürfen, auf Familienmitglieder zu
begrenzen. Siebenkotten mahnte: "Gesellschafter eines Unternehmens
dürfen nicht dazu gehören." Der Gesetzgeber müsse Vermieter auch dazu
verpflichten, dem Mieter bei Eigenbedarf andere, freie Wohnungen im
selben Haus als Ersatz anzubieten.
Laut Mieterbund kommt es immer öfter zu Kündigungen wegen
Eigenbedarf. Betroffen seien vor allem Großstädte, Universitätsstädte
und Ballungsräume, also Orte, wo der Markt eng sei. Siebenkotten
kritisierte, dass häufig finanzielles Kalkül dahinterstecke:
"Natürlich gibt es auch Fälle, wo es in erster Linie darum geht, dem
Mieter zu kündigen, um neue, teure Mietverträge abzuschließen." Das
sorgt oft für Streit. Pro Jahr gebe es inzwischen mehr als 26 000
Prozesse um Kündigungen, weil Mietern wegen unpünktlicher Zahlung,
Nichtzahlung der Miete oder Eigenbedarf gekündigt wurde. Am Ende geht
es zumeist um die Sozialklausel, die vorsieht, dass der Mieter zum
Beispiel trotz Eigenbedarfs die Wohnung nicht räumen muss, weil er
etwa krank oder hochbetagt ist, schon lange in dieser Wohnung wohnt
oder keine angemessene Ersatzwohnung findet.
Der Bundesgerichtshof verhandelt am Mittwoch eine Räumungsklage
wegen Eigenbedarf. Der Mieter, ein 1930 geborener Mann, wehrt sich
aus gesundheitlichen Gründen dagegen. Siebenkotten sagte: "Ich hoffe,
dass der Bundesgerichtshof den Grundsatz bestätigt, dass bei der
Abwägung der Interessen von Vermieter und Mieter bei Krankheit und
Demenz einem schwerkranken Mieter immer Vorrang einzuräumen ist."
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