(ots) - "Die hkk Krankenkasse betrachtet es als Fortschritt
für die Patienten, dass in Kliniken für besonders pflegeintensive
Bereiche, Intensivstationen und den Nachtdienst ab 2019
Personaluntergrenzen gelten sollen. Bisher gab es diese nicht, obwohl
die Krankenkassen den Kliniken ausreichend Geld für eine hochwertige
Pflege bezahlen. Leider verwenden viele Kliniken einen Teil dieser
Zahlungen stattdessen für bauliche und technische Investitionen, weil
die Bundesländer ihrer gesetzlichen Verantwortung zur
Investitionsfinanzierung nur ungenügend nachkommen", erklärt
hkk-Vorstand Michael Lempe.
Nach der aktuellen Vereinbarung von Bundesgesundheitsminister
Hermann Gröhe (CDU) mit den Vertretern der Koalitionsfraktionen und
der Bundesländer sollen ab Januar 2019 feste Per-sonaluntergrenzen
für die oben genannten Pflegebereiche im Krankenhaus gelten.
Hintergrund ist, dass die bisherigen Förderprogramme die
Pflegewirklichkeit nicht dauerhaft verbessert ha-ben. Daher hat die
vom Bundesgesundheitsminister 2015 eingesetzte Expertenkommission
"Pflegepersonal im Krankenhaus" Verbesserungsvorschläge erarbeitet,
die als Grundlage für die aktuelle Vereinbarung dienen.
Demnach werden die zusätzlichen Finanzmittel des
Pflegestellen-Förderprogramms ab 2019 in einen dauerhaften
Pflegezuschlag überführt, der dann bis zu 830 Millionen Euro umfassen
soll. Zudem sollen diese Förderbeträge an der tatsächlichen
Personalausstattung des jeweiligen Krankenhauses ausgerichtet werden.
Unterschreitungen der Personaluntergrenzen werden mit
Vergütungsabschlägen sanktioniert. Die Krankenhäuser müssen ihre
Angaben zur Personal-ausstattung von einem Wirtschaftsprüfer
nachweisen lassen. Sie müssen die zuständigen Lan-desbehörden über
ihre Personalausstattung informieren und diese in allgemein
zugänglichen Qualitätsberichten publizieren. Diese Maßnahmen sollen
sicherstellen, dass die zusätzlichen Finanzmittel auch am
Patientenbett ankommen.
"Entscheidend für den Erfolg werden jedoch die erst noch
festzulegenden Personaluntergrenzen sein," gibt Lempe zu bedenken.
"Diese müssen ausreichend hoch liegen, so dass eine qualitativ
hochwertige und sichere Pflege für die Patienten gewährleistet ist."
Außerdem sieht der hkk-Vorstand die Gefahr, dass Krankenhäuser ab
2019 zwar die neuen Personaluntergrenzen beachten, um Sanktionen zu
vermeiden, aber weiterhin einen Teil der Pflege-Förderbeträge für
Investitionen zweckentfremden. "Daher fordern wir, dass die
Förderbe-träge nicht höher sein dürfen als die tatsächlichen
Personalkosten", so Lempe.
Zudem hängt die Verbesserung der Pflegesituation auch künftig von
einer ausreichenden Inves-titionsfinanzierung durch die Länder ab.
Denn das geplante Gesetz betrifft nur rund ein Prozent der
Krankenhaus-Gesamtvergütung. Zudem ist die Neuregelung auf besonders
pflegeintensive Bereiche, Intensivstationen und den Nachtdienst
begrenzt.
Lempe: "Personaluntergrenzen sind daher nur ein erster Schritt.
Denn wenn die Bundesländer notwendige Investitionen nur ungenügend
finanzieren, werden viele Krankenhäuser auch künftig versuchen, die
fehlenden Mittel durch Einsparungen im Pflegebereich zu
erwirtschaften - zum Nachteil der Patienten."
Link zum Abschlusspapier der Expertenkommission "Pflegepersonal im
Krankenhaus": http://ots.de/ylDEV
Ãœber die hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse):
Die hkk zählt mit mehr als 530.000 Versicherten (davon mehr als
400.000 beitragszahlende Mitglieder), 27 Geschäftsstellen und 2.000
Servicepunkten zu den großen gesetzlichen Krankenkassen. 2016 betrug
ihr Wachstum mehr als 100.000 Kunden. Ihr stabiler Zusatzbeitrag von
0,59 Prozent (Gesamtbeitrag 15,19 Prozent) macht sie seit Jahren zur
günstigsten deutschlandweit wählbaren Krankenkasse. hkk-Kunden können
im Vergleich zum Kassendurchschnitt - abhängig von ihrem Einkommen -
bis zu 266 Euro jährlich sparen; gegenüber einer Kasse mit 1,7
Prozent Zusatzbeitrag sogar bis zu 579 Euro. Auch die Extraleistungen
übertreffen den Branchendurchschnitt: Unter anderem erstattet die hkk
zusätzliche Leistungen im Wert von über 1.000 Euro je Versicherten
und Jahr in den Bereichen Naturmedizin, Vorsorge und bei
Schwangerschaft. Ergänzend fördert das hkk-Bonusprogramm
Gesundheitsaktivitäten mit bis zu 250 Euro jährlich. Für einen
weiterführenden Gesundheitsschutz erhalten hkk-Kunden private
Zusatzangebote der LVM-Versicherung zu Sonderkondi-tionen. Die
Verwaltungskosten der hkk liegen etwa 20 Prozent unter dem
Branchendurchschnitt. Rund 900 MitarbeiterInnen betreuen ein
Ausgabenvolumen von mehr als 1,3 Mrd. Euro.
Ansprechpartner für die Presse:
hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse), Martinistr. 26, 28195 Bremen
Holm Ay, Tel 0421 3655 1000 | Ilja Mertens, Tel 0421 3655 3177
Email: presse(at)hkk.de Internet: www.hkk.de
Original-Content von: hkk Krankenkasse, übermittelt durch news aktuell