(PresseBox) - Bis zum Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), welche gerade kleine und mittelständische Unternehmen herausfordert, sind es gerade noch anderthalb Jahre. Während sich Großkonzerne bereits dementsprechend gerüstet haben, wird das Thema von KMU nur zögerlich oder gar nicht in Angriff genommen. Die Meldepflicht besagt, dass bei Datenpannen jeglicher Art, das heißt, wenn bestimmte Arten von personenbezogener Daten von einer Datenpanne betroffen sind und somit einem Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind, über diesen Umstand Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gemacht werden muss. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro belegt werden.
Ein weiterer Aspekt tritt verstärkt in den Vordergrund: Laut einer Studie der Firma Kroll Ontrack (Experte für Datenrettung und E-Discovery) nimmt das Potential für Datenrettung von defekten Speichermedien immer mehr zu. Gut für diese Branche, doch schlecht für den Kunden, da diese Services langwierig sein und sehr teuer werden können. Somit sollte man nach dem Motto handeln: ?Prävention statt Datenrettung?!?
Mit den Cyber-Richtlinien 3473 reagiert die VdS auf die wachsende Bedeutung der Informationssicherheit. Die Richtlinien des VdS 3473 enthalten Mindestanforderungen an die Informationssicherheit insbesondere für KMU, ohne Unternehmen organisatorisch oder finanziell zu überfordern. Zudem sind sie branchenneutral gehalten. Die umzusetzenden Maßnahmen der VdS 3473 konzentrieren sich auf das technisch und organisatorisch Wesentliche für KMU und sind daher für die meisten Organisationen direkt und praxisnah umsetzbar. Ein Teilbereich der Richtlinien bezieht sich auf den direkten Schutz Ihrer Daten, z.B. in Serverräumen, oder Ähnliches.
Die LANTECH GROUP mit Ihren Spezialisten kann ihren Kunden folgende Vorteile bieten:
Erarbeitung von projektbezogenen Lösungsansätzen im Bereich IT-Sicherheit
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