(ots) - CeBIT: Bundesdruckerei zeigt erste
eIDAS-konforme Siegel-Lösung für deutschen Markt
Heutige Aufnahme in eIDAS-Vertrauensliste durch Bundesnetzagentur
Herkunftsnachweis und Integritätsschutz für elektronische Dokumente
Einsatz u.a. für elektronische Archivierung, Versand von
Kontoauszügen sowie Steuer- und Rentenbescheiden
Als erstes Unternehmen in Deutschland zeigt die Bundesdruckerei
auf der CeBIT eine Lösung für das sogenannte elektronische Siegel.
"Das elektronische Siegel überführt den Firmenstempel und das
Behördensiegel ins digitale Zeitalter", sagt Kim Nguyen,
Geschäftsführer der Bundesdruckerei-Tochter D-TRUST. "Wenn
Unternehmen und Behörden ein Dokument elektronisch siegeln,
identifizieren sie sich eindeutig als Absender und schützen die Daten
gleichzeitig vor unbemerkten Veränderungen." Mit dem elektronischen
Siegel lassen sich amtliche Dokumente wie Bescheide, Urkunden und
Zeugnisse ab sofort elektronisch verschicken. Banken können ihren
Kunden Kontoauszüge in digitaler Form zusenden sowie mit anderen
Finanzpartnern rechtssicher elektronisch kommunizieren. In
Unternehmen sorgt die neue Siegel-Lösung für mehr Komfort beim
sogenannten ersetzenden Scannen und der anschließenden digitalen
Archivierung.
Elektronische Siegel sind ein zentraler Inhaltspunkt der
"EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und
Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt"
(eIDAS) und als Ergänzung für digitale Signaturen konzipiert.
Elektronische Signaturen sind immer an Einzelpersonen gebunden, mit
ihnen wird eine Willenserklärung abgegeben. Demgegenüber sind
elektronische Siegel auf Organisationen ausgestellt. Sie dienen als
Herkunftsnachweis und Integritätsschutz.
Die Lösung der Bundesdruckerei besteht aus einer Siegelkarte, die
den geheimen Schlüssel und das qualifizierte Organisationszertifikat
enthält. In Verbindung mit Standard-Lesegeräten und gängiger
Signatur-Software lässt sich ein qualifiziertes elektronisches Siegel
erzeugen. Dieses gilt als besonders vertrauenswürdig und unterliegt
strengen Prüfungen. So hat TÜViT die Konformität der
Bundesdruckerei-Lösung mit den hohen Sicherheitsanforderungen der
eIDAS-Verordnung bestätigt; die Bundesnetzagentur als
Aufsichtsbehörde hat das Siegel heute in die öffentlich einsehbare
eIDAS-Vertrauensliste aufgenommen. Die Siegel-Lösung wird von D-TRUST
bereitgestellt. Das Tochterunternehmen der Bundesdruckerei ist ein
sogenannter qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter gemäß
eIDAS-Verordnung. Nur diese erfüllen die strengen Anforderungen der
EU-Verordnung an Sicherheit und Haftung. Qualifizierte elektronische
Siegel sind nur bei qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern
erhältlich.
Die Siegelkarte der D-TRUST gibt es in zwei Varianten: erstens für
Einzeldokumente und zweitens als Multisiegelkarte für die
Stapelverarbeitung von Dokumenten. Beide Varianten sind ab sofort
erhältlich, weitere Informationen und Antragsformulare gibt es unter
www.bundesdruckerei.de/de/Loesungen-Produkte/Sichere-digitale-Identit
aeten/Smartcards-Token.
Viele Behörden und Unternehmen archivieren mittlerweile auch
Papierdokumente elektronisch, für die eine gesetzliche
Aufbewahrungspflicht besteht. Dafür muss der Beweiswert der Dokumente
erhalten bleiben. Die technische Richtlinie "TR-RESISCAN" des
Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sieht
dafür bisher das Aufbringen einer qualifizierten elektronischen
Signatur vor. Jetzt gibt es mit dem qualifizierten elektronischen
Siegel eine komfortable Alternative.
Im Bankensektor sorgen gesiegelte Dokumente und E-Mails für eine
sichere und vertrauenswürdige elektronische Kommunikation. Laut der
neuen EU-Zahlungsrichtlinie psd2 müssen Anfragen von Drittanbietern
(beispielsweise Fintechs) an die kontoführende Stelle (in der Regel
eine Bank) mit einem qualifizierten elektronischen Siegel abgesichert
sein. Zudem beseitigen elektronische Siegel einen gravierenden
Medienbruch im Online-Banking: Mit einem Siegel versehene
Kontoauszüge erfüllen die steuerrechtliche Anforderung an die
Unveränderbarkeit der Auszüge und lassen sich daher elektronisch
übermitteln.
Mit der Siegel-Lösung der Bundesdruckerei können mehr amtliche
Bescheide digital verschickt werden. Denn bei einem Verwaltungsakt
muss erkennbar sein, welche Behörde ihn ausgestellt hat. Besonders
bei Massenverfahren wie Steuer- und Rentenbescheiden ergibt sich ein
großes Einsparpotenzial. Auch rechtswirksame öffentliche
Bekanntmachungen im Internet sind möglich, da diese durch das Siegel
gegen Verfälschung geschützt sind.
Pressekontakt:
Marc Thylmann
Pressesprecher
Bundesdruckerei GmbH
Tel.: +49 (0)30 25 98 28 10
Fax: +49 (0)30 25 98 28 08
E-Mail: marc.thylmann(at)bdr.de
Original-Content von: Bundesdruckerei GmbH, übermittelt durch news aktuell