Bretten, 17. März 2017 – „Gesetzliche Vorgaben beim eCommerce – ein Segen?” Referenten des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der SEEBURGER AG informierten zusammen auf der gleichnamigen BVMed-Tagung über das E-Rechnungsgesetz des Bundes sowie Standards und Formate der Wirtschaft und ihre Bedeutung für das Gesundheitswesen.
(firmenpresse) - Der Datenreichtum im Gesundheitswesen ist zugleich eine große Chance und eine enorme Herausforderung. Um die Potenziale des E-Commerce auszuschöpfen, sind klare Strukturen, Interoperabilität, Standards und saubere, d.h. eindeutige und richtige Daten, sowie klare Regeln für deren Nutzung gefragt. Die eCommerce-Konferenz informierte über die UDI (Unique Device Identification)-Pflichten aus der anstehenden EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR), das europäische Vergaberecht und die Vorgaben für die elektronische Rechnung sowie Maßnahmen und Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Vorschriften.
Die Experten Dr. Stefan Werres, Leiter Projekt e-Rechnung beim BMI und Rolf Wessel, Produktmanager bei der SEEBURGER AG und Projektleiter bei UN/CEFACT, beleuchteten in Ihrem gemeinsamen Vortrag ganzheitlich die Sicht- und Arbeitsweisen der Verwaltung und der Wirtschaft. Ihre Ausführungen gaben den Konferenzteilnehmern umfassend Information über die rechtlichen Anforderungen zur E-Rechnung und deren Umsetzung in der Praxis: „Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zur Einführung der E-Rechnung beschäftigen die Wirtschaft und Verwaltung gleichermaßen. Aktuell sind in der Praxis Standards etabliert. Mehrere Initiativen auf diversen Ebenen und von verschiedenen Akteuren treiben die weitere Verbreitung voran, z.B. das Hybridmodell des Forums eStandards im BVMed, die XRechnung oder ZUGFeRD. Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft bieten Gesetze und Standards für alle Beteiligten vor allem Planungssicherheit und tragen zu einer konsequenten und einheitlichen Umsetzung elektronischer Prozesse bei. So tauschen heute beispielsweise Hersteller und Krankenhäuser Rechnungen im Hybridformat (PDF+EANCOM) aus. Die beteiligten Akteure schöpfen die Potenziale des E-Commerce weiter aus, beschleunigen Prozesse, senken Kosten und schaffen mehr Transparenz und Patientensicherheit “, so Rolf Wessel, Experte für E-Invoicing und für die Digitalisierung fachlicher sowie technischer Geschäftsprozesse im Gesundheitswesen bei der SEEBURGER AG.
Über SEEBURGER
Die SEEBURGER AG versteht sich als Motor für die digitale Transformation und ermöglicht seinen Kunden die Digitalisierung und Integration interner und externer Geschäftsprozesse – On-Premise oder als Managed Service/Cloud-Lösung. Die technologische Basis bildet die SEEBURGER Business Integration Suite – eine zentrale, unternehmensweite Datendrehscheibe für sämtliche Integrationsaufgaben und für den sicheren Datentransfer. SEEBURGER bietet überdies Werkzeuge sowie fertige Softwarelösungen zur Abbildung, Steuerung und Kontrolle von SAP-Prozessen. SEEBURGER-Kunden profitieren von der über 30-jährigen Branchenexpertise und dem Prozess-Know-how aus Projekten bei mehr als 10.000 Unternehmen wie Bosch, EMMI, EnBW, E.ON, Hapag-Lloyd, Heidelberger Druckmaschinen, LichtBlick, Lidl, Linde, OSRAM, Ritter Sport, RWE, SCHIESSER, SEW-EURODRIVE, s.Oliver, SupplyOn, Volkswagen u.a. Seit der Gründung 1986 ist Bretten Hauptsitz des Unternehmens. SEEBURGER unterhält 11 Landesgesellschaften in Europa, Asien und Nordamerika.
Weitere Informationen unter: www.seeburger.de.
Rolf Wessel
SEEBURGER AG
r.wessel(at)seeburger.de
SEEBURGER AG
Edisonstraße 1
D-75015 Bretten
Tel. +49 7252 96-0
Fax +49 7252 96-2222
E-Mail: presse(at)seeburger.de
www.seeburger.de