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Heidenspaß an Karfreitag / Nach der Aufhebung des Tanzverbots durch das Bundesverfassungsgericht planen Humanisten in München eine "zünftige Karfreitags-Sause"

ID: 1469455

(ots) - Vor wenigen Monaten erklärte das
Bundesverfassungsgericht das Verbot der "Heidenspaß-Party 2007" und
die entsprechenden Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes für
nichtig. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass an
Karfreitag sehr wohl getanzt werden darf - unter der Bedingung, dass
der Tanz Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem
Christentum ist. Dies lassen sich die Veranstalter des
"Heidenspaßes", der bfg München und die Giordano-Bruno-Stiftung
(gbs), nicht zweimal sagen und laden zu einer "zünftigen
Karfreitags-Sause" ins Münchener Oberangertheater ein.

Die Veranstaltung am 14.04.2017 beginnt um 15.00 Uhr cineastisch
mit der Vorführung des Films "Wer früher stirbt, ist länger tot". Im
Anschluss wird das traditionelle "Karfreitags-Schokoladenbuffet" des
bfg München eröffnet, gefolgt von der Verleihung des Kunstpreises
"Der freche Mario". Um 19.00 Uhr startet das Abendprogramm mit
Comiclesungen von Ralf König und Piero Masztalerz. Nach einem
"Karfreitags-Tango" lädt das "Karfreitags-Schmankerl-Buffet" zum
fröhlichen Schmausen ein. Anschließend wird der Philosoph Michael
Schmidt-Salomon das "Wort zum Karfreitag" sprechen und den
"humanistischen Tanzsegen" erteilen. Unter dem Motto "Tanz' den
Karfreitag!" kann und soll dann das Tanzbein geschwungen werden - aus
strikt weltanschaulichen Gründen, versteht sich.

Für Assunta Tammelleo, die nach dem Verbot der Heidenspaß-Party
2007 für den bfg München geklagt hatte, soll mit der Veranstaltung
nicht zuletzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefeiert
werden: "Endlich wurde eine gesetzliche Regelung aufgehoben, die
religionsfreie Menschen völlig unnötigerweise in ihren Freiheiten
einschränkt." Auch gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon betont das
"ernsthafte Anliegen des Heidenspaßes": "Wir werden an Karfreitag




nicht nur aus reinem Vergnügen tanzen, sondern im Auftrag des
Bundesverfassungsgerichts! Das klingt witzig, hat aber einen ernsten
Hintergrund, denn es geht uns dabei auch um eine Stärkung des Gebots
der weltanschaulichen Neutralität des Staates, das durch
Rechtspopulisten zunehmend unter Druck gerät."

Weitere Infos: http://www.religionsfreie-zone.de.



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Datum: 20.03.2017 - 11:25 Uhr
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