(ots) - Mehr als 900.000 Menschen in Deutschland sind in
Zeitarbeit beschäftigt. Ob Krankenpflege, IT oder Handwerk: Viele
Branchen suchen dringend Fachkräfte. Entsprechend breit müssen sich
Personalvermittler aufstellen - auch beim Thema Arbeitsschutz. Denn
jeder Beruf beinhaltet andere Risiken und Vorschriften, nach denen
alle Vertragspartner - also Personalagentur, Arbeitnehmer und das
beschäftigende Unternehmen - handeln sollten.
Nachprüfen ist besser
"Am Ende tragen die Unternehmen, die Zeitarbeitspersonal
beschäftigen, die Verantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen
Arbeitsschutzvorgaben", sagt Christoph Zimmermann, Experte für
Arbeitsschutz bei TÃœV Rheinland. Doch auch die Personalvermittler
sind verantwortlich. "Die Agenturen sollten Arbeitnehmer nicht ohne
eine grundlegende Sicherheitsschulung in den Job schicken", so
Zimmermann. Angebracht seien zudem regelmäßige Besuche am
Arbeitsplatz und Gespräche über die Arbeitsbedingungen. Nur so lasse
sich wirklich prüfen, ob der Arbeitgeber das Leihpersonal korrekt auf
die Aufgaben vorbereitet hat und wie im Arbeitsvertrag vereinbart
einsetzt. "Sich allein auf eine unterzeichnete Gefährdungsbeurteilung
oder auf Aussagen des Unternehmens zu verlassen, reicht nicht",
unterstreicht Christoph Zimmermann.
Breite Kenntnisse beim Arbeitsschutz sind Pflicht
Den Arbeitsschutz sicherzustellen, ist für Personaldienstleister
zwar kosten- und zeitintensiv, aber unbedingt notwendig. Kommt es zu
Unfällen, steht nicht nur die Gesundheit der Klienten, sondern das
eigene Geschäft auf dem Spiel. In der Personalagentur sollte die
Fachkraft für Arbeitsschutz eine breit gefächerte Kenntnis der
gesetzlichen Regeln haben und ein kompetenter Vermittler zwischen
Klient, Arbeitgeber und Berufsgenossenschaft sein. Die von TÃœV
Rheinland angebotenen, international anerkannten
Arbeitssicherheit-Zertifizierungen für Personaldienstleister (SCP)
und technische Dienstleister (SCC) helfen Personalagenturen überdies,
ihre Kompetenz gegenüber Unternehmen verlässlich nachzuweisen.
Weitere Informationen sind unter
www.tuv.com/scc-scp-arbeitssicherheit abrufbar.
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Antje Golbach, Presse, Tel.: +49 221/806-4465
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse(at)de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
Original-Content von: T?V Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell