PresseKat - Baugewerbe fordert Stopp der Gewerbeabfallverordnung / Kein bürokratisches Monster schaffen / Bauen

Baugewerbe fordert Stopp der Gewerbeabfallverordnung / Kein bürokratisches Monster schaffen / Bauen nicht weiter verteuern (FOTO)

ID: 1470063

(ots) -
"Mit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung schafft der
Gesetzgeber ein bürokratisches Monster sondergleichen. Bauen wird
dadurch noch teurer und komplizierter. Anstatt die Betriebe zu
entlasten, wird ihnen immer mehr aufgebürdet. Wir fordern daher das
Parlament auf, in letzter Sekunde die Reißleine zu ziehen und die
Verordnung zu stoppen." So die Forderung des Hauptgeschäftsführers
des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.

Zukünftig müssen Bauunternehmer mit zehn verschiedenen
Abfallcontainern auf Baustellen auflaufen, um die anfallenden Abfälle
in zehn verschiedene Fraktionen zu trennen, die dann auf diese Weise
den Stoffkreisläufen wieder zugeführt werden müssen.

"Diese Vorschrift an sich ist schon lebensfremd und
unverhältnismäßig. Denn sie gilt auch bei kleinsten Baumaßnahmen. Was
daraus aber ein bürokratisches Monster macht, sind die umfangreichen
Dokumentationspflichten, die ab einer Abfallmenge von zehn
Kubikmetern entstehen." Erläuterte Pakleppa.

Vom Badumbau bis hin zum Großbauvorhaben werden Bauunternehmen
zukünftig verpflichtet, den Umgang mit den Bau- und Abbruchabfällen
aufwendig zu dokumentieren. So sollen Lagepläne, eine
Fotodokumentation und Lieferscheine den Behörden auf Verlangen
vorgelegt werden. "Daraus entstehen Kosten in einer Größenordnung von
rund 100 Mio. Euro und mehr, die das Bauen weiter verteuern. Das kann
nicht im Interesse des kostengünstigen Bauens sein. Zudem liegt nun
seit Februar auch der Referentenentwurf zur Mantelverordnung vor, der
sich u.a. ebenfalls mit mineralischen Bauabfällen und deren
Verwertung befasst. Sinnvollerweise muss die Gewerbeabfallverordnung
nun erst einmal gestoppt und die zusammengehörenden Regelungen im
Paket beraten werden." So Pakleppa.

Pakleppa abschließend: "Wir brauchen in der




Gewerbeabfallverordnung wie im Umweltrecht insgesamt Regelungen, die
in der betrieblichen Praxis noch sinnvoll und mit vertretbaren
aufwand noch umsetzbar sind. Der vorliegende Entwurf ist lebensfremd,
beschert den Betrieben erheblichen bürokratischen und finanziellen
Mehraufwand und gehört im wahrsten in eine der zehn Tonnen."



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Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
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Datum: 21.03.2017 - 12:19 Uhr
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