(ots) - CDU/CSU-Bundestagsfraktion für zügige Umsetzung
Das Bundeskabinett wird sich am heutigen Mittwoch mit dem
Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8.
Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten
Personen befassen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die
zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:
"Wir begrüßen den Gesetzentwurf als konsequente Weiterführung der
Resolution des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2000. Auf die
überfraktionelle Entschuldigung folgt nun auch eine Rehabilitierung
der homosexuellen Personen, die allein wegen ihrer sexuellen
Orientierung nach 1945 strafrechtlich verurteilt wurden.
Aus heutiger Sicht ist das strafrechtliche Verbot einvernehmlicher
homosexueller Handlungen als grund- und menschenrechtswidrig zu
bewerten. Die verurteilten homosexuellen Menschen sollten nicht
weiter mit dem durch die Verurteilung erlittenen Strafmakel leben
müssen.
Wegen dieser ganz besonderen Ausnahmesituation sollen die nach
1945 ergangenen strafrechtlichen Verurteilungen durch Gesetz pauschal
aufgehoben und die Betroffenen angemessen und zügig entschädigt
werden. Dass wir uns erst jetzt im parlamentarischen Verfahren mit
dem Gesetzentwurf beschäftigen können, ist vor allem den Mängeln des
Ausgangsentwurfs des Bundesjustizministers geschuldet. Unserer
Ansicht nach darf keine Rehabilitierung für Handlungen erfolgen, die
nach dem heutigen Recht strafbar wären. Diese und andere
Wertungswidersprüche wurden erst durch unser beharrliches Fordern im
Gesetzentwurf entkräftet. Zudem haben wir uns maßgeblich dafür
eingesetzt, dass der Gesetzentwurf den hohen verfassungsrechtlichen
Anforderungen genügt, denn eine pauschale Aufhebung von Urteilen, die
unter Geltung des Grundgesetzes ergangen sind, stellt eine
rechtspolitische Besonderheit dar.
Die Rehabilitierung der Betroffenen ist ein wichtiges moralisches,
politisches und gesellschaftliches Anliegen. Wir werden uns dafür
einsetzen, dass der Gesetzentwurf noch vor Ende der laufenden
Legislaturperiode abgeschlossen wird. Mit Blick auf das hohe Alter
vieler Verurteilter müssen wir hier als Gesetzgeber schnell handeln
und den Menschen, die unter dem Paragraphen 175 StGB a.F. und den
fortbestehenden Verurteilungen gelitten haben, die Möglichkeit geben,
sich mit dem deutschen Rechtssystem zu versöhnen."
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