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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Lenzing Aktiengesellschaft ("Gesellschaft")
mit dem Sitz in Lenzing
FN 96499 k
ISIN: AT 0000644505
E i n l a d u n g
zu der am Dienstag, 25. April 2017, um 10.30 Uhr (MESZ) im
Kulturzentrum Lenzing, Johann-Böhm-Straße 1, 4860 Lenzing,
stattfindenden
73. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht
und dem Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem
Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2016, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung sowie des Berichtes des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2016
ausgewiesenen Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für
das Geschäftsjahr 2017
Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme in Unterlagen gemäß § 108
Abs 3 und 4 AktG (§ 106 Z 4 AktG)
Neben dem vollständigen Text dieser Einberufung und den Formularen
für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
sind folgende Unterlagen spätestens ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung (04. April 2017), voraussichtlich jedoch bereits ab
dem 23. März 2017, auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lenzing.com Hauptversammlung 2017 abrufbar.
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2016;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 7., - Zu
Tagesordnungspunkt 6.: Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den
Aufsichtsrat samt Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf
Verlangen erhält jeder Akti-onär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
(§ 106 Z 5 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von
Hundert des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass
Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller
müssen seit mindestens drei Monaten vor An-tragstellung durchgehend
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft
spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am
04. April 2017, zugehen. Für den Fall eines sodann beantragten
zusätzlichen Tagesordnungspunkts wird die ergänzte Tages-ordnung
spätestens am 06. April 2017 elektronisch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.lenzing.com Hauptversammlung 2017, sowie
spätestens am 11. April 2017 in derselben Weise bekannt gemacht, wie
die ursprüngliche Tagesordnung (im Amtsblatt zur Wiener Zeitung).
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von
Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt
der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das
Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 13.
April 2017, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den
Fall eines sodann übermittelten Vorschlags zur Beschluss-fassung wird
dieser spätestens zwei Tage nach Zugang, im äußersten Fall am 18.
April 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lenzing.com Hauptversammlung 2017 veröffentlicht.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns
sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert
werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Wir bitten die Aktionäre, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung
schriftlich per Post oder Boten an die Gesellschaft zu richten.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung der
vorstehenden Aktionärsrechte genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Rechte der
Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten
Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn durch die
Depotbestätigung der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
relevanten Zeitraum erbracht wird. Soll durch die Depotbestätigung
der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt
werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre,
insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf der
Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com Hauptversamm-lung
2017.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gem § 109 AktG samt Beilagen
sind an die Gesellschaft ausschließlich per Post oder per Boten
(Lenzing AG, Werkstrasse 2, 4860 Lenzing) zu Handen von Mag. Waltraud
Kaserer in Schriftform zu übermitteln.
Beschlussvorschläge gem § 110 AktG samt Beilagen sowie Fragen sind an
die Gesellschaft ausschließlich per Post oder per Boten (Lenzing AG,
Werkstrasse 2, 4860 Lenzing), per Telefax (+43 (0) 7672 918-2713)
oder per E-Mail (Hauptversammlung_2017(at)lenzing.com); wobei die
Unterlagen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen sind zu Handen von Mag. Waltraud Kaserer zu
übermitteln.
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am
Samstag, dem 15. April 2017, 24:00 Uhr (MESZ).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der
Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei
depotverwahrten Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Depotbestätigungen werden in
deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch
Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin am 20. April 2017, ausschließlich auf einem
der folgenden Kommunikationswege und an eine der folgenden Adressen
zugegangen sein: per Post oder per Boten (Lenzing AG, c/o
Computershare Operations Center 80249, München), per E-Mail mit
qualifizierter elektronischer Signatur
(anmeldestelle(at)computershare.de), per SWIFT BIC COMRGB2L (Message
Type 598, unbedingt ISIN AT 0000644505 im Text angeben), vorab gerne
auch per Telefax (+49 (0) 89 30903 74675), und per einfachem E-Mail
(anmeldestel-le(at)computershare.de).
Weitergehende Informationen über die Voraussetzungen für die
Teilnahme an der Hauptversammlung finden sich auch auf der
Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com Hauptversammlung 2017.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG (§
106 Z 8 AktG)
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teil und verfügt über dieselben Rechte wie der
Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die
Textform ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Es können auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden. Für die Erteilung einer Vollmacht
kann das auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com unter
Hauptversammlung 2017 zur Verfügung gestellte Formular, das auch die
Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwen-det werden.
Die Vollmacht muss spätestens am 24. April 2017 um 13.00 Uhr (MESZ)
ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein: per
Post oder per Boten (Lenzing AG, c/o Computershare Operations Center,
80249 München), per Telefax (+49 (0) 89 30903 74675), per E-Mail
(anmeldestelle(at)computershare.de) oder per SWIFT BIC COMRGB2L; wobei
die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt
werden.
Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben
werden. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der
Widerruf wird erst wirksam, wenn er an eine der vorstehenden Adressen
bzw. der Gesellschaft zugegangen ist.
Als besonderes kostenfreies Service für Aktionäre, die nicht
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen,
steht die Möglichkeit der Vertretung durch Herrn Dr. Michael Knap vom
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, zur
Verfügung. Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter wird Herr Dr.
Michael Knap das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich
auf Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom jeweiligen Aktionär
erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausüben. Es
ist nicht zwingend, dass Aktionäre, die einen Vertreter
bevollmächtigen wollen, Herrn Dr. Michael Knap zum Vertreter
bestellen. Für die Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com
Hauptversammlung 2017 ein spezielles Vollmachts- und
Widerrufsformular (nur in deutscher Fassung) abrufbar. Die Herrn Dr.
Knap erteilte Vollmacht muss spätestens am 24. April 2017 um 13.00
Uhr (MESZ) ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen
sein: per Post oder Boten (Lenzing AG, c/o Computershare Operations
Center, 80249 München), per Telefax (+49 (0) 89 30903 74675), per
E-Mail (anmeldestelle(at)computershare.de); oder per SWIFT BIC COMRGB2L;
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt
werden.
Weitergehende Informationen zur Bevollmächtigung von Herrn Dr.
Michael Knap finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft
www.lenzing.com Hauptversammlung 2017. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
unter Tel.: +43 (0) 664 213 8740, per Fax: +43 (0) 1 876 33 43-39
oder E-Mail: michael.knap(at)iva.or.at.
Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 27.574.071,43 und ist eingeteilt in
26.550.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der im
Zeitpunkt der Einberufung teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt daher 26.550.000.
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 25. April 2017 um 09.45
Uhr (MESZ).
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der
Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
vorzulegen. Wir ersuchen die Aktionäre bzw. ihre Vertreter, in ihre
Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die
nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen einzukalkulieren.
Lenzing, im März 2017
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Lenzing AG
Mag. Waltraud Kaserer
Vice President Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 (0) 7672 701-2713
mailto:w.kaserer(at)lenzing.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Lenzing AG
A-A-4860 Lenzing
Telefon: +43 7672-701-0
FAX: +43 7672-96301
Email: office(at)lenzing.com
WWW: http://www.lenzing.com
Branche: Chemie
ISIN: AT0000644505
Indizes: WBI, ATX, Prime Market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
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