(ots) -
Anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens der
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26.März 2009 fordert
das Deutsche Institut für Menschenrechte, Menschen mit Behinderungen
selbstbestimmtes Leben und Wohnen zu ermöglichen.
"Nach wie vor können Menschen mit Behinderungen von ihrem Recht,
selbst über Wohnort und Wohnform zu bestimmen, nur unzureichend
Gebrauch machen", erklärt Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen
Instituts für Menschenrechte. Es fehle bundesweit an bezahlbarem und
barrierefreiem Wohnraum. Vor allem in den Großstädten habe sich die
Situation in den letzten Jahren dramatisch zugespitzt. Zudem sei es
bislang häufig nicht möglich, erforderliche Unterstützung auch
außerhalb von Einrichtungen zu erhalten. Dies betreffe insbesondere
Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. "Staatliche Stellen und die
Freie Wohlfahrtspflege sollten gemeinsam daran arbeiten, stationäre
Wohneinrichtungen schrittweise und flächendeckend durch offene,
flexible Wohnformen mit wohnortnahen Unterstützungsangeboten zu
ersetzen", so Aichele.
Der Leiter der Monitoring-Stelle weist zudem darauf hin, dass der
öffentliche Raum immer noch nicht inklusiv genug gestaltet ist. "In
den letzten Jahren sind zwar Fortschritte erzielt worden,
beispielweise beim öffentlichen Nahverkehr, doch bis Menschen mit
Behinderungen Sportanlagen, Kulturveranstaltungen,
Einkaufsmöglichkeiten und andere Einrichtungen genauso nutzen können
wie alle anderen, ist noch viel zu tun", so Aichele weiter.
Laut dem aktuellen Teilhabebericht der Bundesregierung stieg die
Zahl der Menschen mit Behinderungen, die in stationären Wohnformen
leben, zwischen 2008 und 2014 um 16 Prozent. Zudem gibt es große
regionale Unterschiede: Nur in Berlin, Hamburg und
Nordrhein-Westfalen erhält bereits mehr als die Hälfte der
Leistungsberechtigten ambulante Eingliederungshilfe.
Nach Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen
mit Behinderungen das Recht, gleichberechtigt mit anderen ihren
Wohnort wählen zu können und sind nicht zu einer bestimmten Wohnform
verpflichtet.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Weitere Informationen:
Factsheet "Selbstbestimmt wohnen. Zur Situation von Menschen mit
Behinderungen" http://ots.de/CSKZO
http://ots.de/SGMKY
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Ute Sonnenberg
Pressereferentin
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