(ots) - Berlin, 23.03.2017 - "Fehler passieren, auch in der
Medizin. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten durch einen
Behandlungsfehler zu Schaden kommen, ist extrem gering." Das sagte
Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer,
bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2016
in Berlin. "Wir wollen nichts bagatellisieren. Hinter jedem Fehler
können schwere menschliche Schicksale stehen. Wir müssen die Risiken
in der Medizin aber richtig einordnen, um Patienten nicht unnötig zu
verunsichern. Für Panikmache und Pfuschvorwürfe gibt es überhaupt
keinen Grund. Beides schadet der mittlerweile gut etablierten offenen
Fehlerkultur in der Medizin", so Crusius. Er verwies in diesem
Zusammenhang auf die Gesamtzahl der Behandlungsfälle in Klinik und
Praxis. Demnach stiegen die ambulanten Behandlungsfälle zwischen den
Jahren 2004 und 2015 um 160 Millionen auf mittlerweile 696 Millionen.
Ähnlich sieht es in den Krankenhäusern aus. Dort erhöhte sich die
Zahl der Behandlungsfälle im gleichen Zeitraum um mehr als 2,5
Millionen auf fast 19,8 Millionen Fälle. "Gemessen daran liegt die
Zahl der festgestellten Fehler im Promillebereich", so Crusius. "Die
Daten der Ärztekammern sind absolut valide, weil sie auf realen
Fällen beruhen", betonte Kerstin Kols, Geschäftsführerin der
Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen
Ärztekammern, bei der Präsentation der Behandlungsfehler-statistik.
So haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr
2016 bundesweit insgesamt 7.639 Entscheidungen zu mutmaßlichen
Behandlungsfehlern getroffen (Vorjahr 7.215). Es lag in 2.245 Fällen
ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr 2.132). Davon wurde in 1.845
Fällen ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel als Ursache
für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des
Patienten auf Entschädigung begründete. Die häufigsten Diagnosen, die
zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und
Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.
In 400 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel
vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.
"Auch wenn diese Daten nicht das gesamte Behandlungsgeschehen
abdecken, kann man mit ihnen arbeiten und wirksam Fehlerprävention
betreiben", betonte Prof. Dr. Walter Schaffartzik, Ärztlicher Leiter
des Unfallkrankenhauses Berlin und Ärztlicher Vorsitzender der
Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen
Ärztekammern. Schaffartzik erläuterte, wie das Thema
Patientensicherheit und Qualitätssicherung im ärztlichen Alltag
gelebt wird. "Die Medizin in Deutschland ist hochinnovativ. Das gilt
nicht nur für Diagnostik und Therapie, sondern auch für den Bereich
der Fehlerprävention und Qualitätssicherung. Checklisten,
Qualitätszirkel, Peer-Reviews - aber auch Tumorkonferenzen oder
Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sind dafür nur einige
Beispiele", so Schaffartzik. Wenn dennoch ein Fehler passiert, können
sich Patientinnen und Patienten an die Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen der Ärztekammern wenden. Dort sind
hochqualifizierte Fachgutachter tätig, die gemeinsam mit Juristen
prüfen, ob ein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist oder
nicht. Es genügt ein formloser Antrag. Das Gutachten sowie die
abschließende Bewertung sind für Patienten kostenfrei. Weitere
Informationen zu den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
der Ärztekammern sowie zur Behandlungsfehlerstatistik können im
Internet unter http://www.bundesaerztekammer.de/patienten/gutachterko
mmissionen-schlichtungsstellen/ abgerufen werden.
Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse(at)baek.de
www.baek.de
Original-Content von: Bundes?rztekammer, übermittelt durch news aktuell