(ots) - Bund stellt Ländern dafür zusätzlich 1,126
Milliarden Euro zur Verfügung
Am heutigen Donnerstag debattiert der Deutsche Bundestag in 1.
Lesung einen Gesetzentwurf zum weiteren quantitativen und
qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Der Bund wird weitere
1,126 Milliarden Euro für den Kita-Ausbau zur Verfügung stellen. Dazu
erklärt der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:
"Wie wichtig der Gesetzentwurf zum weiteren quantitativen und
qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung ist, zeigt ein Blick in
die Städte und Gemeinden. Vielerorts mangelt es an freien Plätzen.
Besonders wichtig ist für die Union, dass der Bund mit diesem
Maßnahmenpaket in Höhe von 1,126 Milliarden Euro für 100.000 weitere
Betreuungsplätze nicht nur Kita-Plätze für Kinder unter drei Jahren
fördert, sondern für Kinder bis zum Schuleintrittsalter.
Der Ausbau der Kinderbetreuung ist für uns eine Aufgabe von großer
gesellschaftlicher Bedeutung. Er ist ein Beitrag zur
Chancengerechtigkeit. Auch Kinder aus bildungsfernen Familien
bekommen durch die Kita Zugang zu Angeboten der frühkindlichen
Bildung. Sie werden zum Beispiel in ihrer sprachlichen Entwicklung,
in ihrer Kreativität und in ihrem Sozialverhalten gefördert. Das
steigende Angebot an Kindertageseinrichtungen erleichtert die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und kommt damit den Wünschen
vieler Familien entgegen. Mit Blick auf die Bedürfnisse von Familien
ist eine Kontinuität in den Betreuungsangeboten über das
Kindergartenalter hinaus sehr wichtig - hier gilt es, das Augenmerk
darauf zu richten."
Hintergrund:
Mit diesem Gesetz wird das vom Bund 2007 eingerichtete
"Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau" um 1,126 Milliarden Euro
aufgestockt. 2017 werden Bundesmittel in Höhe von 226 Millionen Euro
und 2018 bis 2020 Mittel in Höhe von jährlich 300 Millionen Euro
zugeführt. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft
treten, wobei ab dem 1. Juli 2016 begonnene Maßnahmen zugelassen
werden. Im Rahmen des Investitionsprogramms können aber auch solche
Investitionen gefördert werden, die der Bewegungsförderung, der
gesundheitlichen Versorgung, der Umsetzung von Inklusion oder der
Familienorientierung dienen.
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