(ots) - Die Europäische Kommission hat heute in Brüssel
ihren Aktionsplan "Verbraucherfinanzgeschäfte: Bessere Produkte,
größere Auswahl" vorgelegt. Die vier Verbände - Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Deutscher
Sparkassen- und Giroverband (DSGV), Bundesverband Öffentlicher Banken
Deutschlands (VÖB) und Verband Deutscher Pfandbriefbanken (vdp) -
unterstützen die damit verbundenen Ziele, das Verbrauchervertrauen zu
stärken, die regulatorischen Hürden für grenzüberschreitende Angebote
zu reduzieren sowie die Entwicklung innovativer digitaler
Finanzdienstleistungen für Verbraucher zu fördern. Es ist richtig und
notwendig, dass die EU-Kommission dabei die bewährten Instrumente
ihres "Bessere Regulierung"-Ansatzes anwendet, was beispielsweise
öffentliche Konsultationen und Auswirkungsstudien einschließt.
Hinsichtlich der Überlegungen im EU-Aktionsplan zu Entgelten für
grenzüberschreitende Zahlungen in anderen EU-Währungen als dem Euro
besteht bereits eine umfassende Transparenz für den Verbraucher.
Diese Preise bilden sich im Wettbewerb am Markt, regulatorische
Eingriffe in diese Preisbildung lehnen die vier Verbände ab. In die
Preise fließen die Kosten der Transaktion sowie den damit verbundenen
Entgelten bei Währungsumrechnungen ein. Letztere basieren auf der
jeweiligen Währungsanschaffung am gewählten Devisenmarkt. Im
Unterschied zu Eurozahlungen im nationalen und grenzüberschreitenden
EU-Umfeld entstehen hierbei höhere Kosten. Über die Entgelte für
Zahlungsverkehrstransaktionen informieren die Banken und Sparkassen
in Deutschland bereits über das bewährte und allen Kunden zugängliche
Preis- und Leistungsverzeichnis. Auch veröffentlichen die
Kreditinstitute tagesaktuell die Umrechnungskurse bei der
Konvertierung ausländischer Währungen.
Im Bereich der Digitalisierung und Innovation von Finanzprodukten
ist zu gewährleisten, dass alle Akteure von Finanzdienstleistungen,
somit auch Fintechs, den gleichen regulatorischen und aufsichtlichen
Anforderungen wie Kreditinstitute unterliegen. Dies gilt insbesondere
auch für den Verbraucherschutz. Damit wird ein "Level Playing Field"
sichergestellt und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen
Anbietern vermieden.
Das Vorhaben der EU-Kommission, die gegenwärtigen Regelungen für
vorvertragliche Informationen zu überprüfen, um diese an die
digitalen Finanzangebote anzupassen, unterstützen die vier Verbände.
Hier gehe es vor allem darum, Doppelarbeiten zu vermeiden. So sollte
sichergestellt werden, dass es aufgrund kumulativer Vorgaben, zum
Beispiel aus dem Bereich des Verbraucherkreditrechts oder des
elektronischen Geschäftsverkehrs, nicht zu einer Pflicht kommt,
dieselben Informationsinhalte mehrfach zu erteilen. Wenn ausufernde
Informationspflichten über Finanzprodukte abgebaut würden, dürfte das
deren Verständnis vereinfachen. Denn zusätzliche Informationen führen
nicht automatisch zu einer besseren Verständlichkeit. Dabei müssen
die in vielen Bereichen gebotenen Vereinfachungen und Erleichterungen
für sämtliche Vertriebskanäle gleichermaßen gelten.
Pressekontakt:
Melanie Schmergal | Bundesverband der Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR)
Pressesprecherin | Tel. +49 30 2021 1300 |
E-Mail: presse(at)bvr.de
Michaela Roth | Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV)
Pressesprecherin | Tel. +32 2 7401 643 |
E-Mail: michaela.roth(at)dsgv.de
Dominik Lamminger | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
(VÖB)
Pressesprecher | Tel. +49 30 8192 162 |
E-Mail: dominik.lamminger(at)voeb.de
Dr. Helga Bender | Verband Deutscher Pfandbriefbanken (vdp)
Pressesprecherin | Tel. +49 30 2091 5330 |
E-Mail: bender(at)pfandbrief.de
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