(ots) - Alter unbegleiteter minderjähriger Ausländer
wird in Niedersachsen nur selten überprüft
CDU fordert mehr Altersuntersuchungen bei jungen Flüchtlingen -
Sozialministerium weist Vorstoß zurück
Osnabrück. Unbegleitete Flüchtlinge, die sich selbst als
minderjährig bezeichnen, werden in Niedersachsen nur selten auf ihr
echtes Alter kontrolliert. Das berichtet die "Neue Osnabrücker
Zeitung" (Freitag) unter Berufung auf eine Antwort des
niedersächsischen Sozialministeriums auf eine Anfrage der CDU. Nach
den Angaben des Ministeriums wurden zwischen November 2015 und Mitte
Januar 2017 im Land mindestens 4927 unbegleitete minderjährige
Ausländer (umA) in Obhut genommen. Bei 3213 beruhte die
Altersfeststellung auf Selbstauskunft des Betroffenen. In 683 Fällen
hatten die Behörden Zweifel an den Altersangaben der Betroffenen,
doch lediglich in 157 Fällen kam es zu ärztlichen Untersuchungen.
Damit wurden weniger als 5 Prozent der Selbsteinschätzer
kontrolliert. Dabei stellte sich in 90 Fällen heraus, dass die
Betroffenen nicht mehr minderjährig waren.
Das Alter spielt für den Umgang mit allein reisenden Flüchtlingen
eine Rolle, da ein als umA eingestufter Flüchtling besonderen Schutz
genießt und im Rahmen der Jugendhilfe anders betreut wird.
CDU-Fraktionschef Björn Thümler forderte mehr Kontrollen ein. Die
ärztliche Altersüberprüfung müsse bei Zweifelsfällen "nicht die
Ausnahme, sondern die Regel" sein, sagte Thümler der "NOZ". "Gerade
unter ausländischen jungen Männern hat sich offenbar herumgesprochen,
dass eine Unterbringung als umA angenehmer ist, als im
Asylbewerberheim wohnen zu müssen", sagte er. Den Angaben zufolge
sind 94,2 Prozent der umA im Land männlich. "Die Landesregierung darf
nicht länger zusehen, wie sich ein Geschäftsmodell etabliert, bei dem
Eltern ihre Kinder mit Schleppern nach Deutschland schicken, um sie
hier gut versorgt zu wissen und womöglich anschließend vom
Familiennachzug zu profitieren", sagte Thümler. Er warnte auch vor
einer Kostenexplosion bei der Jugendhilfe.
Das Land wies den Vorstoß zurück: Aus fachlicher Sicht lehne man
eine regelhafte ärztliche Untersuchung zur Alterseinschätzung ab,
sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums. Meist sei sie unnötig,
ein Eingriff in die Selbstbestimmung oder körperliche Unversehrtheit.
Zudem würden meist nur Näherungswerte erhoben.
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