Das komplexe Themenfeld erfordert Vorbereitung und Netzwerk des Beraters
(firmenpresse) - GenerationenBeratung will den Kunden dort abholen, wo er steht. Die demographische Veränderung macht nicht vor der Privatperson halt: es werden sowohl finanzielle als auch rechtliche Vorkehrungen gebraucht. Im Grunde ist der GenerationenBerater ein „Kümmerer“, der mit seinem Kunden über den Tellerrand der Finanzen hinausschaut.
Das Konzept GenerationenBeratung ist von Anfang an für die Finanzbranche konzipiert und gibt es im Bereich der Banken als Estate Planing schon sehr lange. GenerationenBeratung bietet für die breite Bevölkerungsschicht mit einem Vermögen ab circa 50.000 Euro und bis eine Million freies Vermögen optimale Ansätze. Es will zunächst das Leben und damit die (neue) Zeit der Pflegebedürftigkeit mit Vollmachten, Patientenverfügung und Liquiditätsbeschaffung für die Pflegezeit regeln, um dann mit meist einfachen Vertragsgestaltungen außerhalb des Testaments beim Kunden zu punkten. In bestimmten Lebenssituationen gehören Immobilienvermarktung und Testamentsvollstreckung dazu.
Lesen Sie hier die Faktoren einer guten Generationenberatung:
1.Beratung braucht Grundlage
Der Berater hat für dieses komplexe Gebiet eine mehrtägige Ausbildung durchlaufen und eine Sachkundeprüfung abgelegt. Sie erkennen das an dem IHK-Zertifikat oder Zertifikate von anerkannten Finanzakademien: z.B. GenerationenBerater (IHK), Estate Planer o.ä.
2.Information und nicht Abschluss steht im Vordergrund
In vielen Bereichen kann der GenerationenBerater nur informieren und auf die Dringlichkeit hinweisen. Denn er darf weder eine Vollmacht und schon gar nicht ein Testament verfassen. Bei den Finanzen im Bereich Pflegeabsicherung und Geldanlage ist er Spezialist – auch zum Ordnen von Versicherungen. Daher und für Kunden-Unterlagen wie Notfallordner kann es sein, dass er eine Dienstleistungspauschale oder Schutzgebühr für Unterlagen erhebt.
3.Rechtsdienstleistungen bleiben Juristen vorbehalten
Um das Thema für seinen Kunden fallabschließend zu behandeln, wird der GenerationenBerater auf sein Netzwerk aufmerksam machen und lässt den Kunden entschieden: Er stellt den Kontakt entweder „offline“ zu einem Notar oder Anwalt vor Ort her oder „online“ beispielsweise zum IGB-Service.
4.Finanzielle Vorsorge im Pflege- und Todesfall
Wer sich mit einer Vorsorgevollmacht auseinandersetzt, der beschäftigt sich mit seiner letzten Lebensphase. Neu ist für uns alle, dass die eigene Pflegebedürftigkeit eingeplant sein muss. Dafür wird Liquidität gebraucht und nicht Vermögen. Neben einer Pflegeabsicherung lohnt es sich, gleich über eine Sterbegeldversicherung zu sprechen. Diese ist gut etabliert und schon unsere Großeltern hatte diese. Hier zeigt die Erfahrung, wem das angeboten wird, der schließt auch ab.
5.Flexible Verträge mit Begünstigungen
Neu ist in der Beratung, dass heutzutage und in den kommenden Jahrzehnten so viel liquides Vermögen übertragen wird, wie es früher nur Werte in Immobilien gab. Der ausgebildete GenerationenBerater kennt flexible Gestaltungen der Begünstigung und erhöht seine Kompetenz, wenn er Beispiele für Klauseln nennt. Erfolgreiche Berater wissen, dass in dieser Flexibilität der größte Kundennutzen liegt, denn der heute 75-Jährige hat realistisch noch fast 10 Jahre vor sich und noch eine Menge Pläne. Ein Testament für die Immobilien ist wichtig. Beim Gelvermögen schätzt er Gestaltungsfreiheit.
6.Immobilien
Wegen der Tatsache, dass die Generation der Babyboomer große Werte in Immobilien geschaffen und teils selbst ererbt hat, macht das Netzwerk zum Immobilienmakler notwendig: große Wohnhäuser wechseln den Eigentümer, Pflegeimmobilien oder kleine Einheiten werden angeschafft, für Tochter das Haus im Grünen und vielleicht noch eine Geldanlage
7.Verwahrung wichtiger Dokumente
Beim Testament kennt das Jeder: es zu errichten ist die eine Sache. Damit es zur Wirkung kommt, ist es zwingend, dass es im Todesfall vorliegt. Genau so sieht es mit der Vorsorgevollmacht aus. Im Bedarfsfall muss die bevollmächtigte Person sich mit dem Dokument legitimieren, um Handlungen für den Vollmachtgeber durchzuführen. Wenn diese fehlt, waren alle Vorkehrungen umsonst und der Betreuer kommt ins Spiel. Die professionelle Verwahrung digital und physisch gewinnt an Bedeutung und macht das Konzept für den Kunden vollständig.
8.Um wichtige Personen des Kunden kümmern
Der Vollmachtgeber kann nur für sich selbst eine Vollmacht erstellen und damit seiner Familie die Betreuung ersparen. Umgekehrt gehört es zum Selbstverständnis des GenerationenBeraters, dass er sich auch um die wichtigen Personen seines Kunden kümmert: Erst wenn diese eine Vollmacht errichten lassen, ist der eigene Kunde entlastet.
9.Pflegelotse, Family Office und Testamentsvollstrecker
Der GenerationenBerater sichert ab und unterstützt Vorsorge für den Ernstfall. Ist die Pflegebedürftigkeit eingetreten, dann braucht der Kunde jemand, der ihn auf alle Unterstützungsmöglichkeiten im Pflegefall hinweist und sich um die private Bürokratie kümmert. Das ist der Pflegelotse, ein neues Berufsbild. Viel bekannter ist der Testamentsvollstrecker, der das Vermögen nach dem Tod im Sinne des Erblassers verwaltet. Da beides spannende Betätigungsfelder sind, bildet das IGB aus und unterstützt mit Services die Berater.
Ãœber das Institut GenerationenBeratung:
Margit Winkler (Jahrgang 1963), Geschäftsführerin des Instituts GenerationenBeratung (IGB), ist Expertin in allen Fragen rund um Vollmachten, Verfügungen, Pflege und Testament. Sie hat einen Zertifikatskurs initiiert, mit dem sie GenerationenBerater (IHK) ausbildet. Zudem unterstützt sie Firmen der Finanzbranche mit Kunden- und Werbeunterlagen zum Thema. Damit Berater fallabschließend arbeiten können, bietet das IGB die Vermittlung zur Erstellung und Verwahrung von anwaltlichen Dokumenten. Mit ihrem Buch "Vorsorgen: Keine Frage des Alters!" hat sie einen Leitfaden für Menschen vorgelegt, die die eigene Zukunft nicht dem Zufall überlassen wollen. Das Buch gilt als Standardwerk für die GenerationenBeratung.
Pressekontakt:
Deutsches Privat Institut GenerationenBeratung GmbH (IGB)
Maike Fischer
Elisabethenstraße 10, D-64732 Bad König
Fon: 06063 - 95 17 800, Fax: 06063 - 95 17 802
E-Mail: presse(at)institut-generationenberatung.de