PresseKat - Thomas Hetz: "Ausnahmeregelung für die DRK-Schwesternschaft ist Willkür"

Thomas Hetz: "Ausnahmeregelung für die DRK-Schwesternschaft ist Willkür"

ID: 1471711

(ots) - Erst in der vergangenen Woche entschied das
Bundesarbeitsgericht, dass es sich beim Einsatz von Krankenschwestern
des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in einem von Dritten betriebenen
Krankenhaus um Arbeitnehmerüberlassung handelt. Bereits vor dieser
Entscheidung verständigten sich Arbeitsministerin Andrea Nahles und
das DRK auf eine Sonderregelung, nach der die für die gesamte
Zeitarbeitsbranche kürzlich eingeführte Höchstüberlassungsdauer von
18 Monaten nicht gilt. Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des
Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), hält
diese Ungleichbehandlung für willkürlich und höchst fragwürdig:

"Mit der Ausnameregelung für DRK-Schwestern räumt
Bundesarbeitsministerin Nahles die Unzumutbarkeit des neuen
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) selbst ein und beweist, dass
es nicht tragbar ist. Darüber hinaus gelten die Sonderregelungen ja
nicht nur für die Schwesternschaft des DRK, sondern auch für
öffentlich-rechtliche und konfessionelle Arbeitgeber. Es liegt nahe,
dass diese Regelungen gegen das grundgesetzliche
Gleichbehandlungsgebot verstoßen. Diese willkürliche Einteilung in
gute und schlechte Zeitarbeit ist eine Farce. Statt immer mehr
Ausnahmen und Einschränkungen für eine vermeintlich gute
Arbeitnehmerüberlassung zu machen, sollte der Gesetzgeber ein für
alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmerüberlassung betreiben, geltendes,
rechtssicheres und ohne unnötige Einschränkungen handhabbares AÜG
schaffen. Dafür setzt sich der BAP kontinuierlich gegenüber der
Politik ein. Solche Sonderregelungen beweisen einmal mehr, dass die
Einführung der Höchstüberlassungsdauer unnötig und kontraproduktiv
für die Wirtschaft und die Arbeitnehmer ist. Abgesehen davon setzt
sich Ministerin Nahles damit eigenmächtig über die im vergangenen
Jahr vom Europäischen Gerichtshof getroffene Entscheidung hinweg,




dass das AÃœG im Falle der DRK-Schwestern anzuwenden ist."

Ãœber den BAP:

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP)
ist die führende Interessenvertretung der Personaldienstleistungs-
und Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000
Mitglieder mit über 4.600 Personaldienstleistungsbetrieben
organisiert. Informationen zum Verband finden Sie unter
www.personaldienstleister.de.

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