(PresseBox) - Die Handels- und Beteiligungsgesellschaft Martin Müller mbH, Hamburg/Deutschland, hat dem Vorstand der Masterflex SE am 21. März 2017 angezeigt, dass sie gemäß § 27a Abs. 1 WpHG über ihre direkten/ indirekten Tochtergesellschaften
- J.F. Müller & Sohn Aktien-Gesellschaft und
- J.F. Müller & Sohn Beteiligungs GmbH
seit Wirksamkeit der jüngsten Erhöhung des Grundkapitals der Masterflex SE mehr als 10 Prozent der Stimmrechte aus Aktien an dieser besitzt. Darüber hinaus teilt sie mit:
"Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele geben wir an, dass
-Â die Investition der Umsetzung strategischer Ziele dient,
- wir den Erwerb weiterer Stimmrechte derzeit nicht konkret planen, diesen aber auch nicht ausschließen können,
- wir derzeit keine Einflussnahme über die Ausübung unserer Stimmrechte in der Hauptversammlung hinaus auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen anstreben und wir den derzeitigen Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen,
- wir keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Masterflex SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik anstreben.
Hinsichtlich der Herkunft der zum Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel geben wir an, dass dieser unter Einsatz eigener Mittel erfolgte."