PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Einberufung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Einberufung
zur Hauptversammlung

ID: 1472617

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz, FN 102999w (die "Gesellschaft")
Homepage: www.sbo.at

E I N L A D U N G

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am
Donnerstag dem 27. April 2017 um 10 Uhr in 2630 Ternitz,
Theodor-Körner-Platz 2, (,,Stadthalle"), stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

mit folgender Tagesordnung: 1) Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und Lagebericht, des
Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemäß IFRS samt
Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlages des
Vorstandes, jeweils zum 31. Dezember 2016 sowie des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016.

2) Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.

3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2016.

4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.

5) Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017.

6) Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung.

7) Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat.

8) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 14 Absatz 3
(Hauptversammlung- Einberufung-Fernteilnahme)

Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur




Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am
17. April 2017, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist
nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies
der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft in Schriftform spätestens am 24. April 2017
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen:

per Post: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60,

per E-Mail: anmeldung.sbo(at)hauptversammlung.at (als elektronisches
Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur gem. § 4 Abs. 1 SVG)

per SWIFT: GIBAATWGGMS

Message Type MT 598; unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen, hat die in § 10a Abs 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten und sich auf den genannten
Nachweisstichtag zu beziehen. Depotbestätigungen werden
ausschließlich in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen.

Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG): Jeder Aktionär,
der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das
Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
bestellen (§§ 113, 114 AktG). Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie
der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht
als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht muss in Textform
gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls
der Textform. Die Vollmacht bzw deren Widerruf muss der Gesellschaft
übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können bis
spätestens 26. April 2017, 16.00 Uhr per Post an die Gesellschaft,
2630 Ternitz, Hauptstraße 2, per Telefax (+43 (0)1 8900 500 65) oder
per E-Mail: anmeldung.sbo(at)hauptversammlung.at übermittelt werden.
Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für
die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist das auf
der Homepage (www.sbo.at) der Gesellschaft für ihre Aktionäre
zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3
AktG). Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen auch per Post
zugesandt.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG): Aktionären,
deren Anteile alleine oder zusammen fünf von Hundert des
Grundkapitals erreichen, steht gem. § 109 AktG das Recht zu,
schriftlich zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das
Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor
der Hauptversammlung, sohin spätestens am 6. April 2017, an der
Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, zugehen.

Weiters steht Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen eins
von Hundert des Grundkapitals erreichen, gem. § 110 AktG das Recht
zu, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung zu übermitteln und zu verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre,
der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Das
Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 18.
April 2017, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder per
Telefax unter +43 (0)2630 315501 zugeht.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist
(§ 118 AktG).

Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn
der entsprechende Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erbracht wird. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Weitgehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.sbo.at) zugänglich.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG):

Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt,
dass im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.000.000,-- beträgt und in
16.000.000 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien mit einem
Nennbetrag von je EUR 1,- unterteilt ist. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag
28. März 2017) 52.597 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß §
65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung (Stichtag 28. März 2017)
15.947.403.

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 6. April 2017 auf
der Homepage der Gesellschaft (www.sbo.at/Investor
Relations/Hauptversammlung) zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen:

- Jahresabschluss gemäß UGB zum 31. Dezember 2016 samt Anhang und
Lagebericht; - Corporate Governance-Bericht; - Konzernabschluss gemäß
IFRS zum 31. Dezember 2016 samt Konzernanhang und - lagebericht; -
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes (Tagesordnungspunkt 2); -
Bericht des Aufsichtsrates; - Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 8; - Erklärung des Kandidaten für die Wahl
in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht
vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen
festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein,
kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb
aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Reisepass oder
Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass
zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.

Ternitz, im März 2017

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Andreas Böcskör, Head of Investor Relations
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
A-2630 Ternitz, Hauptstraße 2
Tel: +43 2630/315 DW 252, Fax: DW 101
E-Mail: a.boecskoer(at)sbo.co.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Hauptstrasse 2
A-2630 Ternitz
Telefon: 02630/315110
FAX: 02630/315101
Email: sboe(at)sbo.co.at
WWW: http://www.sbo.at
Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: AT0000946652
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

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Datum: 28.03.2017 - 10:01 Uhr
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