(ots) - Für die meisten Menschen in Deutschland ist sie
der erste Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit (BA), für viele auch
der einzige und längste: Derzeit ist die Familienkasse der BA
verantwortlich für das Kindergeld von rund 14 Millionen Kindern. Das
sind aber noch nicht Alle: Über 2 Millionen Kindergeldfälle, bei
denen mindestens ein Elternteil im öffentlichen Dienst beschäftigt
ist, werden in circa 5.500 Familienkassen des Bundes, der Ländern
oder Kommunen betreut.
Zu Beginn des Jahres hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für
eine Reform dieser Zuständigkeiten geschaffen. Das Gesetz ist Teil
des Programms der Bundesregierung für eine bürgerfreundlichere
Verwaltung in Deutschland. Damit kann die Familienkasse der BA jetzt
gestuft bis 2021 die Kindergeldfälle der vielen öffentlichen
Familienkassen übernehmen, sofern diese zustimmen. Der "Service für
Alle" soll insgesamt moderner und schneller werden sowie neue
Zugangskanäle, z.B. über das Internet, eröffnen. Um die
Führungskräfte auf diese Herausforderungen der kommenden Jahre
einzustimmen, fand am 28. März 2017 in Göttingen ein Kongress der
Familienkasse der BA statt.
Karsten Bunk, der Leiter der Familienkasse der BA, ist sich der
Bedeutung bewusst: "Wir wollen diesen Auftrag des Gesetzgebers
erfolgreich erfüllen. Dafür sind wir gut vorbereitet. Die
Institutionen des Bundes, der Länder und der Kommunen sollen
bestmöglich entlastet werden. Vor allem aber die Menschen, die
Kindergeld beziehen, wollen wir noch besser und so modern wie möglich
betreuen. In Deutschland besteht leider ein sehr unübersichtlicher
Dschungel an Familienleistungen und dafür zuständigen Stellen. Beim
Kindergeld fangen wir jetzt damit an, den Dschungel zu lichten!"
Als Gastredner erläuterte der zuständige Staatssekretär im
Bundesfinanzministerium, Johannes Geismann, die Erwartungen, die mit
dieser Reform verbunden sind: "Das Ganze dient nicht nur der
gesamtstaatlichen Effizienz. Es muss ein reibungsloser und für alle
Betroffenen transparenter Ãœbergabeprozess sichergestellt werden. Es
sollen keine Nachteile dadurch entstehen. Vor allem auch für die
Kindergeldberechtigten soll es spürbare Verbesserungen und einen
weiteren Abbau von Bürokratie geben."
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