(ots) - Union regt Einrichtung eines Online-Tools an
Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag den
Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzes verabschieden. Dazu
erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:
"Mit der Reform des 1952 in Kraft getretenen Gesetzes
modernisieren wir den Mutterschutz. Anders als vor mehr als 60 Jahren
sind Frauen heute selbstverständlich berufstätig und die
Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Erwerbstätigkeit ist eine
Normalität. Prägten damals reine Beschäftigungsverbote das
Arbeitsschutzrecht für schwangere Frauen, so steht heute das Bemühen
im Vordergrund, dem Beruf oder der Ausbildung weiter nachgehen zu
können ohne Beeinträchtigung der Gesundheit von Mutter und
ungeborenem Kind. Deshalb haben wir unter anderem die Nacht-, Sonn-
und Feiertagsregelungen flexibler gestaltet und an die neuesten
gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Besonders
wichtig ist uns, dass wir Frauen, die Kinder mit Behinderungen zur
Welt bringen, künftig durch eine verlängerte Schutzfrist mit
Mutterschutzleistungen nach der Geburt von acht auf 12 Wochen noch
stärker unterstützen.
Da die Neuregelungen Arbeitgeber und Vollzugsbehörden vor neue
Aufgaben stellen, regt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion an, dass den
Betroffenen Hinweise zum Vollzug des Gesetzes und ein Online-Tool zur
schnellen und unbürokratischen Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung gestellt wird."
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