(ots) - Verpackungsgesetz eröffnet den Kommunen größere
Mitbestimmungsmöglichkeiten
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Mittwoch die
Ausschussberatungen zum Verpackungsgesetz abgeschlossen und damit den
Weg für die Verabschiedung in 2./3. Lesung frei gemacht. Dazu erklärt
der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ingbert Liebing:
"Das Verpackungsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung,
denn es eröffnet den Kommunen über das Mittel der Rahmenvorgabe
größere Mitbestimmungsmöglichkeiten als bisher.
Wichtig ist, dass gewissermaßen auf der Zielgeraden auch auf
massive Hinweise aus den Kommunen hin die Verbindlichkeit der
kommunalen Rahmenvorgabe gestärkt worden ist. Der als Maximalvorgabe
definierte kommunale Sammelstandard muss "geeignet" und nicht
"erforderlich" sein. Auch die kommunalen Standards bei der Sammlung
von Hausmüll sind im Sinne der Verhältnismäßigkeit an enge
rechtsstaatliche Grenzen gebunden. Hierzu gehören sowohl eine
möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung als auch die
technische Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit. Eine
weitergehende Beschränkung, wie sie ursprünglich vorgesehen gewesen
ist und die zudem zu Rechtsunsicherheit geführt hätte, ist somit
nicht erforderlich und konsequenterweise unterblieben.
Wichtig ist auch, dass die kommunale Zuständigkeit für die
Abfallberatung gesichert bleibt. Das verhindert Doppelstrukturen und
sorgt ebenfalls für klare Verhältnisse.
Auch wenn das Verpackungsgesetz ein Schritt in die richtige
Richtung ist, bleibt es dennoch bedauerlich, dass es nicht gelungen
ist, mit einem Wertstoffgesetz eine einheitliche haushaltsnahe
Erfassung von Wertstoffen zu gewährleisten und damit den bestehenden
Dualismus von Restmüll in kommunaler Verantwortung und
Verpackungsmüll in privatwirtschaftlicher Verantwortung zu beenden.
Dieses große Thema bleibt auf der Tagesordnung für die nächste
Wahlperiode."
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