(ots) - Vergabe von Wohnimmobilienkrediten wird erleichtert
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz abschließend
beraten und damit den Weg für die 2./3. Lesung am morgigen Donnerstag
frei gemacht. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige
Berichterstatter Matthias Hauer:
"Wir statten die BaFin mit zielgenauen Kompetenzen für den Fall
einer Überhitzung der Immobilienmärkte aus. Dabei führen wir auch
Bagatell-grenzen und Schwellenwerte ein. Besonders sichere Kredite,
die keine Gefahr für die Finanzstabilität in Deutschland darstellen,
nehmen wir so aus dem Anwendungsbereich aus und beweisen somit
Augenmaß. Diese Ausnahmen haben das Ziel, dass Familien die niedrigen
Zinsen auch weiterhin nutzen können, um Wohneigentum zu bilden. Wir
brauchen den Wohnungsneubau, den wir auch aus dem Bundeshaushalt
massiv fördern.
Das Gesetz des Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz zur Umsetzung der europäischen
Wohnimmobilienkreditrichtlinie hatte zu Problemen bei der
Kreditvergabe geführt. Mit den beschlossenen Nachbesserungen
beseitigen wir die Hürden für die Kreditvergabe an junge Familien und
Senioren. Künftig können Wertsteigerungen von Immobilien durch Bau-
und Renovierungsmaßnahmen im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung
wieder stärker berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf schafft auch
eine Grundlage, dass die Bundesregierung durch eine Verordnung für
Rechtssicherheit sorgen kann."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle(at)cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell