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Studiengebühren in NRW abgewendet! FernUniversität in Hagen unterliegt in zweiter Instanz vor dem OVG NRW: Grundgebühren für alle Studierenden an Deutschlands größter Universität sind rechtswidrig

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(ots) - Mehrere Studierende haben gegen die
Einführung einer Studiengebühr an der FernUni geklagt, drei von ihnen
bis zum OVG NRW. Einer von ihnen ist Pascal Hesse, Mitglied des
Studierendenparlaments und 2013 - bei Einführung der Studiengebühr -
als Mitglied des Senats für Grüne, Piraten und Linke vehementer
Kämpfer gegen eine Grundgebühr. Der Essener und Bundespressesprecher
der Piratenpartei Deutschland hat heute vor Gericht gewonnen.

"Es ist ein großer Erfolg für alle Studierenden, die sich gegen
Studiengebühren einsetzen", betont Pascal Hesse, Studierender an der
FernUniversität in Hagen und Mitglied im Studierendenparlament. Der
15. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat am heutigen Tag
festgestellt, dass die von der FernUniversität von allen Studierenden
erhobene Grundgebühr nicht vom Gesetz gedeckt und damit rechtswidrig
ist. Der heute 30-jährige Essener hatte nach Einführung der
Grundgebühr gegen diese geklagt. Mit seinem Urteil ist das Gericht
nun seiner Rechtsauffassung gefolgt. Seit Mitte 2016 gehört der
gelernte Journalist nicht mehr dem Senat an, ist jedoch weiterhin
Mitglied im Studierendenparlament sowie im Fachschaftsrat Kultur- und
Sozialwissenschaften an der FernUniversität. Als Bundespressesprecher
ist er heute für die Piratenpartei Deutschland tätig.

"Ich habe mich als Mitglied des Senats der Universität vehement
gegen die Einführung der Grundgebühr eingesetzt. Sie ist eine
verkappte Studiengebühr, toleriert von der rot-grünen
NRW-Landesregierung, die fadenscheinig vorgibt, Studiengebühren
abzulehnen und damit aktuell Wahlkampf macht. Interveniert hat sie an
der FernUni jedoch nicht", beklagt Hesse, der seinerzeit bis Mitte
2016 für die Grüne Hochschulgruppe Hagen (GHG), die Piraten
Hochschulgruppe Hagen und die Linken dem wichtigsten Gremium der
Hochschule angehörte.





Mit seinen Urteilen - insgesamt hatten drei Studierende geklagt -
hat das OVG die erstinstanzlichen Entscheidungen des
Verwaltungsgerichts Arnsberg bestätigt. "Wir Grüne, Piraten und Linke
haben damals versucht, dem Senat deutlich zu machen, dass eine
derartige Studiengebühr an Deutschlands größter Universität
rechtswidrig ist - leider ohne Erfolg. Die Gerichte haben nun in
unserem Sinne entschieden. Studiengebühren sorgen dafür, dass junge
Menschen aus finanzschwachen Familien und jene, die mit einem Studium
aus ihrem schlecht bezahlten Berufsalltag heraus wollen, an einem
Studium gehindert werden", betont Hesse.

Die FernUniversität hatte 2013 gegen den Willen der
Studierendenvertreter im Senat eine Grundgebühr von monatlich 50 Euro
pro Semester eingeführt. "Uns war seinerzeit klar: Was mit 50 Euro
anfängt, kann im nächsten oder übernächsten Semester schnell zu einer
Gebühr in Höhe von 100, 200 oder gar 500 Euro werden. Lässt man
einmal zu, dass eine solche Gebühr kommt, werden die Studierenden sie
auf lange Zeit nicht mehr los", so Hesse. Seine Mitstreiter und er
ärgern sich, dass die NRW-SPD und die Grünen im Landtag NRW sich
medienwirksam gegen Studiengebühren ausgesprochen, diese aber an der
FernUni nicht verhindert haben. Hesse: "Durch die Hintertüre sollte
eine Studiengebühr eingeführt werden, mit rot-grüner Schützenhilfe an
einer ganz normalen staatlichen Universität. Das konnten wir
glücklicherweise noch rechtzeitig verhindern!"

Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender und Spitzenkandidat der
Piratenpartei in NRW für die Bundestagswahl, begrüßt die Entscheidung
des OVG: "Der Versuch der Hochschulleitung, mit Rückenwind aus dem
SPD-geführten NRW-Wissenschaftsministerium und mit Billigung der
Grünen im Landtag, Studiengebühren durch die Hintertüre an der
größten staatlichen Universität der Bundesrepublik Deutschland
einzuführen, ist glücklicherweise gescheitert. In Studiengebühren
sehen die PIRATEN kein geeignetes Mittel, um die Finanzlage der
Hochschulen nachhaltig zu verbessern und lehnen ihre Wiedereinführung
ab." Die Verschlechterung der Studienbedingungen, wachsende
Belastungen der Professoren und Dozenten im Bereich der Lehre und ein
enormer Innovationsstau seien die Folgen der Politik der vergangenen
Jahrzehnte. [1]

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann
Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das
Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Aktenzeichen: 15 A 1330/15, 15
A 1675/15 und 15 A 2465/15 (I. Instanz: VG Arnsberg 11 K 969/14, 11
K 968/14 und 11 K 1375/14)

Für den Hintergrund - aus der Mitteilung des OVG NRW:

[2] Die FernUniversität Hagen hatte im Jahr 2013 eine Grundgebühr
in Höhe von 50,- EUR pro Semester eingeführt. Diese Gebühr wurde bei
allen Studierenden der FernUniversität unabhängig davon erhoben, ob
sie konkrete Studienangebote in Anspruch nahmen. Mit der Grundgebühr
wollte die FernUniversität Kosten für die Produktion und den Vertrieb
des Studienmaterials sowie für ihre Regional- und Studienzentren
(sog. Infrastrukturvorhaltekosten) decken. Gegen die von ihnen
geforderte Grundgebühr wandten sich die Kläger unter anderem mit dem
Argument, für diese fehle es an einer gesetzlichen Grundlage. Ihre
Klagen hatten in beiden Instanzen Erfolg.

In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vizepräsident des
Oberverwaltungsgerichts aus, § 6 Sätze 1 und 2 des
Hochschulabgabengesetzes NRW ließen die Erhebung der Grundgebühr
nicht zu. Mit dem dort verwendeten Begriff des Bezugs der Inhalte von
Fernstudien meine der Gesetzgeber nach Wortlaut, Systematik und
Entstehungsgeschichte der Norm die Entgegennahme konkreter
Studienangebote der FernUniversität, die durch Gebühren abgegolten
werden könnten. Darunter fielen nicht die von der Grundgebühr
erfassten Infrastrukturvorhaltekosten. § 3 Abs. 2 Sätze 2 und 3 der
vom zuständigen Ministerium erlassenen Hochschulabgabenverordnung
dehne den gebührenpflichtigen Bezug von Fernstudieninhalten zwar auf
sämtliche Maßnahmen aus, die den Studierenden den Zugang zu den
Studieninhalten eröffneten und deren Rezeption ermöglichten oder
unterstützen. Diese Bestimmung gehe aber über den gesetzlichen Rahmen
hinaus und sei daher unwirksam. Ãœber die Ausweitung des
Gebührenzwecks habe der Gesetzgeber selbst zu entscheiden, nicht der
Verordnungsgeber.

Quellen:
[1] Wahlprogramm der PIRATEN NRW zur Landtagswahl 2017,
www.piratenpartei-nrw.de/landtagswahl-2012/wahlprogramm/bildungspolit
ik/hochschule/
[2] Pressemitteilung des OVG NRW,
www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/19_170328/index.php

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Datum: 29.03.2017 - 13:59 Uhr
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