(ots) - Änderung der Erschwerniszulagenverordnung bringt
Verbesserungen für Soldaten in Bereichen mit erhöhten Belastungen
Die elfte Änderung der Erschwerniszulagenverordnung wurde am
heutigen Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen. Hierzu erklärt der
verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Deutschen
Bundestag, Henning Otte:
"Mit der Änderung erreichen wir Verbesserungen für Spezialkräfte
der Bundeswehr, für Ausbilder im Feuerwehrdienst der Streitkräfte
sowie für andere besonders fordernde Bereiche. Bereits mit dem
Attraktivitätssteigerungsgesetz und dem 7. Besoldungsänderungsgesetz
konnten wir für die Soldaten und Soldatinnen in dieser
Legislaturperiode erhebliche Verbesserungen bei der Besoldung und den
Arbeitsbedingungen erreichen. Mit der aktuellen Änderung der
Erschwerniszulagenverordnung runden wir dieses Bündel an Maßnahmen
ab. Wir gestalten damit den Dienst in der Bundeswehr attraktiver und
tragen den Leistungen der Soldaten für die Sicherheit unseres Landes
Rechnung.
Die Erschwerniszulagen für Angehörige der Spezialkräfte, der
Sicherheitsdienste sowie der Personenschutzkräfte im Auslandseinsatz
sollen laut Kabinettsbeschluss rückwirkend zum 1. Januar um 25
Prozent erhöht werden.
Darüber hinaus werden folgende Verbesserungen geschaffen, die
voraussichtlich ab 1. Mai 2017 in Kraft treten:
- Die spezialisierten Kräfte der Bundeswehr erhalten in bestimmten
Bereichen eine neue Zulage von bis zu 500 Euro pro Monat.
- Ausbildungspersonal im Feuerwehrdienst erhält eine neue Zulage
von bis zu 11,75 Euro pro Stunde.
- Bestimmte Zulagen im Krankenpflegedienst und für die Pflege von
Schwerbrandverletzten werden zusammengefasst und deutlich
erhöht. Der monatliche Mindestbetrag wird dann von 21,48 Euro
auf 70 Euro steigen.
- Der Flugsicherungsbetriebsdienst wird neu abgestuft. Dadurch
werden die Angehörigen der Flugberatung mit einbezogen und
erhalten dann eine Zulage von bis zu 107,37 Euro pro Monat.
- Die Zulage beim Flugmedizinischen Institut der Luftwaffe für den
Dienst in Unterdruckkammern wird zukünftig pro Stunde berechnet,
was zu Erhöhungen von bis zu 50 Prozent führt.
- Die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten wird nach
einheitlichen Maßstäben berechnet, so dass die Einschränkungen
für den militärischen Wachdienst entfallen.
Für die Änderung der Verordnung hat das Bundesinnenministerium die
Federführung. Neben den Veränderungen bei der Bundeswehr gibt es
Verbesserungen in weiteren Sicherheitsbehörden wie den
Spezialeinheiten der Polizei sowie beim Zoll."
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