PresseKat - Schutz für die Augen am Arbeitsplatz - BG BAU gibt Tipps (FOTO)

Schutz für die Augen am Arbeitsplatz - BG BAU gibt Tipps (FOTO)

ID: 1473675

(ots) -
Ein Splitter, ein Funke, ein Spritzer und das Augenlicht kann
erheblich leiden oder sogar für immer verloren gehen. Die Gefahr für
die Augen wird in vielen Arbeitsbereichen unterschätzt. Jedes Jahr
geschehen auf Baustellen tausende von Augenverletzungen. Darauf hat
die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hingewiesen.
Zugleich gibt die BG BAU Tipps, wie solche Verletzungen mit
geeigneten Schutzbrillen vermieden werden.

Berufsbedingte Verletzungen der Augen können bei mechanischen
Arbeiten, durch chemische Einflüsse oder durch optische Strahlen
entstehen. Im Jahr 2016 verzeichnete die BG BAU fast 3.500
meldepflichtige Arbeitsunfälle, bei denen die Augen von Beschäftigten
verletzt wurden. Meldepflichtig sind Unfälle, die eine
Arbeitsunfähigkeit von drei Tagen oder den Tod zur Folge haben. Im
gleichen Jahr registrierte die BG BAU zudem beinahe 34.000 nicht
meldepflichtige Augenverletzungen. In solchen Fällen sind die
Mitarbeiter zum Hausarzt gegangen oder die Betroffenen hatten Glück
und die Verletzungen heilten nach kurzer Zeit von selbst.

Nach Angabe der BG BAU können Fremdkörper beim Flexen, Sägen oder
Schleifen ins Auge fliegen und Stich- oder Rissverletzungen auslösen.
Schläge oder Stöße mit Prellungen oder Quetschwunden entstehen, wenn
Handwerkszeug abgleitet oder Teile wegfliegen. Solche Verletzungen
haben oft Infektionen und manchmal bleibende Schäden zur Folge. Über
die Hälfte aller meldepflichtigen Unfälle entstehen so. Sie lassen
sich in der Regel durch Schutzbrillen mit Seitenschutz verhüten.
Gefährlich sind auch chemische Stoffe, wie etwa Reinigungsmittel,
Kalk oder manche Klebstoffe. Sie können die Augen verätzen. Dabei
werden die Zellen der Hornhaut im Auge zerstört, innerhalb kurzer
Zeit kann die Hornhaut eintrüben und sich die Sehkraft mindern.




Dieses kann dazu führen, dass die Betroffenen erblinden. Vor solchen
Verletzungen bewahren rundum geschlossene für den Baustellenbetrieb
geeignete Schutzbrillen mit der Kennzeichnung "F" auf dem
Brillengestell und den Sichtscheiben.

Weitere Risiken gehen von ultravioletten (UV) Strahlen aus, etwa
beim Schweißen. Diese verblitzen das Auge und lassen Hornschäden
entstehen, die man jedoch durch Schutzschirme, Schutzhauben oder sehr
gut durch Automatik-Schweißhelme mit so genanntem Speedglas vermeiden
kann.

Wie die BG BAU betont, kann ebenso eine zu hohe Dosis an
Sonnenstrahlen die Augen von Beschäftigten schädigen, die oft im
Freien arbeiten. Dort können intensive UV-Strahlen schnell die
Hornhaut und Bindehaut entzünden und zu Augenschmerzen führen. Grund
sind fotochemische Reaktionen, die die äußersten Zellen zerstören.
Treffen die Strahlen nur vorübergehend auf die Augen, heilen Hornhaut
und Bindehaut nach ein oder zwei Tagen ab, weil dort ständig neue
Zellen gebildet werden. Wirken UV-Strahlen jedoch langjährig auf die
Augen ein, kann es die Augenlinse trüben und grauer Star entsteht.

Davor schützen Sonnenbrillen, die für den gewerblichen Bereich
geeignet (DIN EN 166) und nach DIN EN 172 ausgewiesen sind. Die BG
BAU empfiehlt UV-Schutzbrillen mit der Schutzstufe 5-2,5. Damit sind
ein ausreichender Schutz und eine sichere Farberkennung im
Straßenverkehr gewährleistet. Zusätzlich sollte die Brille eine
seitliche transparente Abschirmung haben.

Wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, erstattet die BG
BAU im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien Arbeitgebern einen Teil der
Anschaffungskosten, jedoch maximal 20 Euro für jede geeignete
Sonnenbrille zum Einsatz für ihre im Freien tätigen Beschäftigten.
Unter www.bgbau.de/praemien kann der Katalog der förderwürdigen
Maßnahmen sowie Anforderungen und der Antrag auf Förderung abgerufen
werden.



Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
E-Mail: thomas.lucks(at)bgbau.de

Joachim Förster
Telefon: 030/85781-518
E-Mail: Joachim.foerster(at)bgbau.de

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Datum: 30.03.2017 - 09:00 Uhr
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