Wer bei einem Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat, kann Geld von der Airline einfordern ¬- wieviel genau, hängt von der Dauer und Art der Verspätung sowie der Reisedistanz ab.
(firmenpresse) - Wenn der eigene Flug Verspätung hat oder er gleich ganz gestrichen wird, sorgt das bei Betroffenen meist für lange Gesichter. Was vielen Reisenden jedoch nicht bewusst ist: Airlines müssen Flugpassagiere in vielen Fällen für Verspätungen Entschädigungen bezahlen. "Das gilt übrigens nicht nur für verspätete Flüge, sondern auch dann, wenn ein Flug überbucht ist oder ausfällt," erklärt Dieter Winder, Gründer des Legaltech-Start-ups fly.claims. Mit seinem Unternehmen hilft er Passagieren ihre Rechte einfach und unbürokratisch gegenüber den Airlines durchzusetzen. "Der Teufel steckt hier aber im Detail," so Winder, "denn je nach Art und Dauer der Verspätung stehen Betroffenen unterschiedliche Ausgleichzahlungen zu."
Zunächst muss unterschieden werden, ob ein Flug verspätet am Zielort ankam, er gänzlich gestrichen wurde oder dem Fluggast schlicht die Beförderung verweigert wurde (etwa, weil der Flug "überbucht" war).
Kommt ein Flug verspätet am Zielflughafen an, haben Reisende erst dann Anspruch auf Entschädigung, wenn die Verspätung mehr als drei Stunden beträgt. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich dann nach der Flugdistanz: 250 Euro gibt's bei Flugstrecken bis 1.500 Kilometer und 400 Euro bei Reisedistanzen von 1.500 bis 3.500 Kilometer. Bei noch längeren Flügen sind es 600 Euro (falls der Flug mehr als 3 Stunden zu spät am Ziel gelandet ist).
Wird einem Reisenden die Beförderung verwehrt, steht ihm in jedem Fall eine Ausgleichzahlung zu: Bei Kurzstreckenflügen (weniger als 1.500 Kilometer) sind das 250 Euro, bei Mittelstreckenflügen (1.500 bis 3.500 Kilometer) 400 Euro und auf der Langstrecke sogar 600 Euro. Diese Entschädigung ist auch dann fällig, wenn die Fluglinie eine Umleitung über einen anderen Flug anbietet - und diese angenommen wird.
Ähnlich verhält es sich bei annullierten Flügen. Auch hier hat der Fluggast die gleichen Ansprüche auf Entschädigung. Gelingt es einer Fluglinie überhaupt nicht, einen Passagier zum Ziel zu bringen, steht ihm selbst verständlich auch die Refundierung des ursprünglichen Ticketpreises zu.
Gemessen wird die Verspätung übrigens bis zum Öffnen der Türen. Es zählt also nicht der Moment des Aufsetzens des Flugzeugs auf der Landebahn, sondern der Zeitpunkt, ab dem es Passagieren möglich ist, das Flugzeug zu verlassen.
Da nur die wenigsten Flugreisende diese Regelung auswendig kennen, lassen sich viele auf für sie unvorteilhafte Kompensations-Angebote ein. "Wer von einer Verspätung betroffen ist, sollte sich auf keinen Fall schon vor Ort mit der Airline einigen," warnt Winder. "Oft werden Reisenden Gutscheine oder Meilengutschriften angeboten - oder die Höhe der Ausgleichzahlung liegt niedriger, als es der Gesetzgeber vorschreibt," so Winder weiter. Das mache Anbieter wie fly.claims für Reisende auch so attraktiv: "Wir übernehmen nicht nur den Zeitaufwand sondern auch das Risiko, die Rechte von Fluggästen gegenüber Airlines durchzusetzen. Als Privatperson hat man nämlich oft schlechte Karten, mit angemessenem Zeit- und Arbeitsaufwand zu seinem Recht zu kommen."
fly.claims ist ein international tätiges Legaltech-Start-up mit Sitz in Wien, das im Fall einer Flugverspätung die Entschädigungsansprüche von Passagieren gegenüber den Fluglinien durchsetzt. Dieses Service gilt nicht nur für Österreich, sondern für alle Flüge, deren Start- oder Zielflughafen im EU-Raum liegen. Die fly.claims App ist sowohl für iOS als auch Android erhältlich. Anträge können zudem direkt über die fly.claims-Website www.fly.claims gestellt werden.
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