(ots) - Neuregelung des Mutterschutzrechts im Bundestag
beschlossen
Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag den
Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts verabschieden.
Dazu erklären der familien- und frauenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, und die zuständige
Berichterstatterin, Bettina Hornhues:
Marcus Weinberg: "Nach langen Verhandlungen mit dem
Koalitionspartner haben wir unser Ziel erreicht. Der Weg ist frei,
das 1952 in Kraft getretene Mutterschutzgesetz an die heutige
Lebenswirklichkeit anzupassen. Seinerzeit war beispielsweise noch
eine Kündigung von Hausangestellten und Tagesmädchen nach dem 5.
Schwangerschaftsmonat ausdrücklich erlaubt, weil es dem Arbeitgeber
nicht zugemutet werden konnte, eine schwangere Hausgehilfin zu
behalten. Heute hingegen erweitern wir den mutterschutzrechtlichen
Kündigungsschutz auf Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 12.
Schwangerschaftswoche erlitten haben.
Der CDU/CSU-Fraktion war es besonders wichtig, dass im Zuge der
Neuregelung sowohl die Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung der
Frau als auch der Leitgedanke - so viel Mutterschutz wie notwendig -
nicht aus den Augen verloren wurden. Viele Forderungen der SPD, die
genau diese Anliegen verhindert und stattdessen Einstellungshemmnisse
durch Überregulierungen befördert hätten, konnte die Union
erfolgreich abwehren. Denn keiner Frau ist damit gedient, wenn sie
aus übertriebener Vorsicht unter eine Schutzglocke - das
Beschäftigungsverbot - gedrängt wird, obwohl mithilfe ausreichender
Schutzmaßnahmen eine weitere Beschäftigung durchaus möglich wäre. Wir
müssen endlich wahrnehmen, dass in der heutigen Zeit die
Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Beruf Lebenswirklichkeit ist.
Wichtig war CDU/CSU auch, dass das Gesetz grundsätzlich erst am 1.
Januar 2018 in Kraft tritt. Das Bundesfamilienministerium muss jetzt
darauf hinwirken, dass den Vollzugsbehörden und Arbeitgebern bis zum
Inkrafttreten des Gesetzes Empfehlungen zur Umsetzung, insbesondere
zum neu eingeführten Gefährdungsbegriff 'unverantwortbare
Gefährdung', zur Verfügung stehen. Andernfalls würden
Vollzugsbehörden und Arbeitgeber mit Inkrafttreten des Gesetzes im
luftleeren Raum stehen."
Bettina Hornhues: "CDU/CSU begrüßen den zwischen den
Koalitionsfraktionen gefundenen Kompromiss zur Änderung des
Mutterschutzgesetzes. Wir schaffen damit ein zeitgemäßes Gesetz. Für
uns als CDU/CSU standen während der Gesetzesberatungen immer zwei
Dinge im Vordergrund:
Erstens: Der Schutz der Schwangeren und der des ungeborenen Lebens
stehen an erster Stelle. Zweitens: Das Mutterschutzgesetz ist ein
Gesetz für die Praxis. Das heißt, es muss verständlich und
anwenderfreundlich sowohl für die betroffenen Frauen als auch für
ihre Arbeitgeber sein. Darum haben wir uns während der
Gesetzesberatung dafür eingesetzt, Bürokratie abzubauen und
Rechtssicherheit zu schaffen. Besonders wichtig ist der Union, dass
wir Frauen, die Kinder mit Behinderungen zur Welt bringen, künftig
durch eine verlängerte Schutzfrist nach der Geburt von acht auf zwölf
Wochen noch stärker unterstützen. Diese und die Neuregelung zum
mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt werden
bereits einen Tag nach der Verkündung des Mutterschutzgesetzes in
Kraft treten."
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